Für Autofahrer, die Eigentümer eines Diesel-Fahrzeugs aus dem VW-Konzern sind (VW, Seat, Audi, Skoda), war der 31.12.2019 ein wichtiges Datum. Denn nach der Rechtsauffassung der meisten Juristen verjährten Ansprüche aus dem Diesel-Abgasskandal spätestens mit Ablauf dieses Datums, wobei auch die Verjährungsfrage umstritten ist und auch bei VW-Kunden noch nicht in jedem Fall Verjährung eingetreten sein muss.
Noch nicht verjährt sind hingegen mögliche Ansprüche gegen andere Hersteller, unter anderem gegen die Mercedes-Benz AG. Hier nimmt der Diesel-Abgasskandal jetzt erst richtig Fahrt auf.
Bei Ansprüchen gegen VW war die Rechtslage zuletzt –trotz einer nach wie vor ausstehenden BGH-Entscheidung- recht eindeutig. VW hatte eingeräumt, bewusst manipuliert zu haben, indem eine Abschalteinrichtung in der Motoren-Steuerungssoftware ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendet wurde, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfstand befindet, ob also gerade ein Abgastest durchgeführt wird oder nicht. Sobald die Software dies erkennt, wird ausreichend AdBlue® eingespritzt und die vorhandenen Katalysatoren werden in vollem Umfang genutzt. Somit werden die vorgegebenen Abgaswerte im Testbetrieb eingehalten, im Normalbetrieb werden sie hingegen deutlich überschritten. Deshalb entschieden die Landgerichte und Oberlandesgerichte landauf, landab ganz überwiegend zugunsten der Autofahrer und die Kaufverträge konnten rückabgewickelt werden.
Bei Mercedes ist die Rechtslage noch nicht ganz so klar, denn der Autobauer bestreitet nach wie vor, in unzulässiger Weise manipuliert zu haben. Im Jahr 2019 ergingen jedoch auch gegen Mercedes erstmals einige Urteile, die den Autokäufern Recht gaben und ihnen so die Rückgabe ihrer Fahrzeuge gegen Zahlung von Schadensersatz ermöglichten. Dabei stellten die Gerichte auf den unzulässigen Einsatz sogenannter ‚Thermofenster‘ ab, welche im Ergebnis ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen sollen, durch die die Kunden vorsätzlich getäuscht wurden.
Auch die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Mercedes Benz AG und andere Hersteller werden also immer besser!
Lassen Sie auch Ihr Fahrzeug prüfen!
Wenn Sie geprüft haben möchten, ob Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist und ob Sie dieses möglicherweise zurückgeben können, wenden Sie sich gerne an Rechtsanwältin Frau Natalie Pfeifle-Dirschka, Tel. 07361/780040 oder n.pfeifle-dirschka@bp-tax.de. Wir sind keine Großkanzlei, bei denen Ihr Fall einer unter Tausenden ist, sondern werden uns individuell, persönlich und direkt um Ihr Anliegen kümmern.