Die Firma Fleischeslust muss Insolvenz anmelden

Mit Ihren Standorten in Unterkochen und Ellwangen musste der Burger Spezialist beim Amtsgericht Aalen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Grund für diesen Schritt waren die gestiegenen Energiekosten. Damit fehlt die Liquidität, um ausstehende Forderungen zu begleichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf von der Kanzlei Prof. Baumann + Partner in Aalen bestellt.

Damit sind Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Humpf wirksam. Nach heutigem Kenntnisstand wird das vorläufige Insolvenzverfahren voraussichtlich bis Ende Januar andauern. Danach wird über den weiteren Verfahrensgang entschieden.

Geschäftsbetrieb 

Der Geschäftsbetrieb wird während der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens an allen drei Standorten fortgeführt. Die Standorte Unterkochen und Ellwangen sind weiterhin geöffnet. Um das Geschäft weiterhin anzukurbeln, plant Willi Heger, zahlreiche neue Speisen und Aktionen in neuen Jahr. „Wir lieben unseren Beruf, unsere Restaurants und hoffen, auch weiterhin unseren Gästen tolle Burger servieren zu dürfen. Um unseren Geschäftsbetrieb auch im neuen Jahr aufrecht zu erhalten, bitten wir um zahlreiches Erscheinen im Januar“, so Willi Heger.

Gegründet wurde die Firma Fleischeslust Barbecue im Jahr 2016 in Abstgmünd und lockte zahlreiche Besucher an. In uriger Atmosphäre können Fleischspezialitäten in höchster Qualität genossen werden.

„Wir prüfen derzeit die Sanierungsfähigkeit“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Humpf. „Die Geschäftsführung wird zusammen mit Gläubigern und Banken die Sanierung fortsetzen, um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen und nachhaltig neu aufzustellen. Mit seinem Team um die Wirtschaftsjuristen Nagel und Neurauter, sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten soll alles daran gesetzt werden die 15 Arbeitsplätze und die Standorte zu erhalten.

SBS Maschinenfabrik muss Insolvenz anmelden

Die SBS GmbH in Aalen hat heute beim Amtsgericht Aalen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Grund für diesen Schritt waren Umsatzrückgänge aufgrund der Corona-Krise, die vor allem auch die Luftfahrtindustrie stark beeinträchtigt. Damit fehlt die Liquidität, um ausstehende Forderungen zu begleichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf von der Kanzlei Prof .Baumann + Partner in Aalen bestellt. Damit sind Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Humpf wirksam. Nach heutigem Kenntnisstand wird das vorläufige Insolvenzverfahren voraussichtlich bis Ende Februar andauern. Danach wird über den weiteren Verfahrensgang entschieden.

Geschäftsbetrieb

Der Geschäftsbetrieb wird während der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens in ungeschmälertem Umfang fortgeführt.

Die Rolle der Gläubiger und Investoren

Hauptgläubiger im Verfahren sind Großlieferanten sowie Kreditinstitute. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist nicht eingerichtet.

Gegründet wurde die SBS Maschinenfabrik GmbH im Jahre 1985 von Friedrich Bollheimer. Der Schwerpunkt lag damals bei der elementaren Zerspanungstechnik, mit einem Produktspektrum, das von variantenreichen Edelstahlteilen, bis hin zu Gesamtanlagen, wie Tanks oder Destillatoren auf Kundenwunsch, reichte. Am heutigen Tage ist die SBS Group ein Systemlieferant mit einem umfangendem Kompetenzbereich und beherrscht in der dritten Generation die Fertigungsprozesse für Marktführer.

„Wir halten SBS für sanierungsfähig. Das Insolvenzverfahren bietet den gerichtlichen Rahmen, um dieses Vorhaben umzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf. „Die Geschäftsführung wird zusammen mit Gläubigern und Banken die Sanierung fortsetzen, um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen und nachhaltig neu aufzustellen. Mit seinem Team von Insolvenzspezialisten um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LLM, sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten soll alles daran gesetzt werden die 25 Arbeitsplätze zu erhalten.

Die »GameStop-Börsenschlacht« – Kleinanleger gegen Leerverkäufer

GameStop – Kleinanleger gegen Leerverkäufer

Wie Tageschau.de berichtet hat die Börsenschlacht um den Computerspielehändler Gamestop hat offenbar einige Hedgefonds massiv getroffen. Droht nun ein Flächenbrand, der den gesamten Aktienmarkt ins Wanken bringt?

Experten zufolge handelt es sich um eine neue Art des Protests gegen die Finanzwelt, eine „Re-Occupy Wall Street“-Bewegung, die sich nun mit Hilfe von Apps, sozialen Netzwerken und Discountbrokern gegen die „Big Boys“ der Börse richtet, statt auf der Straße zu demonstrieren.

Hier lesen Sie den ganzen Artikel

BP ist zertifizierte Kanzlei nach ISO 9001:2015

Die Zertifizierungsstelle der TÜV SÜD Management Service Service GmbH, bescheinigt der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner mbB – Rechtsanwalt Tobias Humpf – für die Erbringung anwaltlicher Leistungen und Insolvenzverwaltung, ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat und anwendet. Der Nachweis wurde durch die Audit 707120962 erbracht, dass die Forderungen der ISO 9001:2015 erfüllt sind.

Das Zertifikat kann hier eingesehen werden (Klick aufs Bild):

Urteil gegen die Daimler AG im »Dieselskandal«

Diesel Abgas-Skandal

Rechtsanwältin Natalie Pfeifle-Dirschka aus der Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner erwirkt Urteil gegen die Daimler AG im „Dieselskandal“ vor dem Landgericht Stuttgart.

In der Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Die Klägerpartei hat deshalb einen Schaden erlitten, welcher durch ein Verhalten der Beklagten entstanden und welches wegen Täuschung des KBA und der Verbraucher sowie der Beeinträchtigung der Umwelt als sittenwidrig zu qualifizieren ist. Die Beklagte hat dabei vorsätzlich gehandelt. Aufgrund dessen hat der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz.

toma Gastro wieder auf Kurs

Alle Filialen und die 140 Arbeitsplätze bleiben erhalten | Insolvenzverfahren ist abgeschlossen

toma gastro, Betreiber von sechs Burger-King-Filialen, agiert wieder selbstständig. Neuer Eigentümer ist eine Gesellschaft des Geschäftsführers Tobias Wolf. Alle Filialen und damit auch sämtliche Arbeitsplätze bleiben erhalten. Inzwischen konnte der Umsatz wieder auf das Niveau von vor der Corona-Krise gesteigert werden.

Der Umsatz der Restaurantkette entlang der Autobahnen A3, A6 und A9 sowie an der B85 war im März dieses Jahres um mehr als 50 Prozent eingebrochen, verursacht durch das Coronavirus und die entsprechenden Einschränkungen für die Gastronomie und den Reiseverkehr. Die Restaurants waren über viele Wochen geschlossen, nur die DriveThru-Schalter waren geöffnet.

Aufgrund fehlender Liquidität musste die toma gastro GmbH am 30. März 2020 beim Amtsgericht Aalen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen, am 1. Juni 2020 wurde das Verfahren eröffnet. Bei der Sanierung in Eigenverwaltung kann die bestehende Unternehmensführung weiter agieren. Das Verfahren wird von einem vom Amtsgericht bestellten Sachwalter beaufsichtigt, in diesem Fall von Marcus Winkler von der Kanzlei WINKLER GOSSAK in Stuttgart. Für die rechtliche Begleitung des Sanierungsprozesses war Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Baumann + Partner am Standort Aalen/Dinkelsbühl, verantwortlich. Wirtschaftsjuristin Tina Kade, ebenfalls von Baumann + Partner, betreute die Unternehmenstransaktion. Die betriebswirtschaftliche Beratung von toma gastro übernahmen Berthold Alleweldt und Peter Hamela von RIAL Consulting.

Ziel des Verfahrens war, dass die Geschäftsführung zusammen mit den Gläubigern das Unternehmen sanieren und einen Neustart ermöglichen. Der Eigenverwaltung ist es nun gelungen, die toma gastro an eine bereits bestehende Gesellschaft des Geschäftsführers Tobias Wolf zu veräußern. Damit ist die Zukunft der sechs Filialen und der rund 140 Arbeitsplätze gesichert.

„Ich freue mich, dass wir eine auskömmliche Lösung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter finden konnten. Wir sind nun gut positioniert und schauen wieder optimistisch in die Zukunft. Der Umsatzzuwachs in den vergangenen Wochen zeigt aufs Neue, wie viel Potenzial in unserer Marke Burger King und in den Standorten liegen“, sagt Geschäftsführer und Eigentümer Tobias Wolf.

„Wir kamen in dem Verfahren gut voran, auch weil wir inzwischen wieder über ausreichend liquide Mittel verfügten und so die Suche nach einem Investor ohne Zeitdruck vonstattengehen konnte. Zusammen mit Geschäftsführung, Gläubigern und Banken ist es uns gelungen, das Unternehmen nachhaltig neu aufzustellen“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner.

„Die Ausgangslage sowie die durch den Geschäftsführer Tobias Wolf geplanten Sanierungsmaßnahmen waren prädestiniert für ein Eigenverwaltungsverfahren. Alle Beteiligten haben zugunsten einer stabilen Unternehmensfortführung sowie der Interessen der Gläubiger professionell zusammengearbeitet“, so der Sachwalter Marcus Winkler.

Über die toma gastro GmbH

Die toma gastro GmbH ist in der Systemgastronomie tätig und betreibt im Franchisesystem mit der Marke Burger King sechs Restaurants in Regensburg, Himmelkron (bei Kulmbach), Schlüsselfeld (bei Bamberg), Herrieden (bei Ansbach), Schnaittach (bei Nürnberg) und Amberg. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ellwangen und beschäftigt aktuell rund 140 Mitarbeiter. Geschäftsführer der toma gastro GmbH ist Tobias Wolf.

Über die Insolvenz in Eigenverwaltung

Das Insolvenzverfahren kann – anstelle des vom Amtsgericht bestellten Insolvenzverwalters – auch in Eigenverwaltung (§ 270 InsO ff.) geführt werden. Hierbei bleibt bzw. bleiben der oder die Geschäftsführer in der Verantwortung für das Unternehmen, überwacht durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter. Die Eigenverwaltung bietet sich an, wenn das Unternehmen den Antrag auf ein Insolvenzverfahren frühzeitig, z. B. bei drohender Zahlungsunfähigkeit, stellt und bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Plan mit dem Ziel der Sanierung vorlegt – wie es bei toma gastro der Fall war.

Wirecard AG – Schadensersatz für Aktionäre

Durch den Betrugsskandal bei der Wirecard AG haben Aktionäre und Anleiheinhaber enorme Verluste erlitten. Auch vielen Kleinsparern droht ein Verlust und sogar Totalverlust ihres Geldes, das sie in Zertifikaten und Anleihen mit Referenz auf die Wirecard-Aktien angelegt haben. Wir sind bereits damit befasst Schadensersatz für die Betroffenen durchzusetzen. Hier erhalten Sie kostenfrei die Information, ob auch Sie zum Kreis der Anleger gehören, die den Anspruch auf Schadensersatz haben.

Kann das Ostertag-Restaurant gerettet werden?

Aalen – Nachdem die Verwaltung der SEK Gastro & Event GmbH Ende April einen Insolvenzantrag beim Aalener Amtsgericht gestellt hat, wird jetzt versucht, ein Fortführungskonzept zu entwickeln.

Das Unternehmen hatte Ende April Insolvenz angemeldet. „Wegen der Corona-Krise sind auf absehbare Zeit keine größeren Feste und Veranstaltungen durchführbar, welche wir zur wirtschaftlichen Existenz zwingend benötigen. Nur eine Öffnung des Restaurantbetriebs würde nicht reichen um unsere Kosten zu decken“, so begründete Geschäftsführerin Stephanie Schiele diesen Schritt in einer Pressemitteilung im April.

Mit der Erstellung des Konzeptes betraut sind Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht und sein Team sowie ein Wirtschaftsjurist. Humpf und sein Team haben jetzt vier Wochen, bis Anfang Juni, Zeit, um ein Gutachten zu erstellen. Daraus soll hervorgehen, ob das Unternehmen gerettet werden kann. „Im Moment sind wir im Gespräch mit eventuellen Investoren und den Vermietern“, so Humpf auf Nachfrage unserer Redaktion.

Als Grund für den Insolvenzantrag nennt Humpf in einer Pressemitteilung die Umsatzrückgänge aufgrund der Corona Krise. Damit fehle die Liquidität um ausstehende Forderungen zu begleichen, heißt es weiter. „Wir halten die SEK für sanierungsfähig. Dies hängt jedoch von den aktuellen politischen Rahmenbedingungen ab“, so der Fachanwalt.

Dieser Artikel ist im Original in der Schwäbischen Zeitung erschienen. Sie finden in hier

Mandanten-Information zu Corona

Aufgrund der momentanen Corona-Pandemie sehen sich Unternehmen weitreichenden wirtschaftlichen Folgen gegenüber. Ein Gesetz vom 27.03.2020 soll mögliche Liquiditätsengpässe und das damit einhergehende Insolvenzrisiko abmildern. Hierbei handelt es sich um das COVInsAG.

Für den laufenden Geschäftsverkehr sind die Regelungen damit überlebensnotwendig. Die getroffenen Regelungen gelten nicht nur für Unternehmen, die eine Insolvenzantragspflicht haben (Kapitalgesellschaft), sondern im Zusammenhang mit Sanierungskrediten, Stundungen und dem Anfechtungsschutz auch für Einzelunternehmen (eingetragene Kaufleute, Freiberufler, Personengesellschaften)

  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht:
    Sollte die derzeitige Corona-Pandemie der Grund einer Insolvenzantragspflicht sein, so ist diese derzeit bis einschließlich30.09.2020 ausgesetzt. Sollte das Unternehmen am 31.12.2019 noch nicht zahlungsunfähig gewesen sein, so wird derzeit vermutet, dass der Grund hierfür die momentane Corona-Pandemie ist. Potentielle Insolvenzanträge von etwaigen Gläubigern sind demnach für drei Monate ausgesetzt. Voraussetzung für einen Gläubigerantrag ist demnach, dass die Insolvenzreife bereits am 01.03.2020 vorgelegen hat.
  • Haftungsprivilegierung von Leitungspersonen:
    Des Weiteren umfasst das Gesetz eine Haftungsprivilegierung für Leitungspersonen. Zahlen, deren Insolvenzrecht Unternehmen während des Aussetzungszeitraums in ordnungsgemäßem Geschäftsgang getätigt, gelten somit als mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters erfolgt.
    Hierdurch soll eine Haftung von Geschäftsführern und Vorständen wegen Sonderzahlungen ausgeschlossen werden.
  • Privilegierung von Kreditgebern:
    Die Rückzahlung eines im Aussetzungszeitraums gewährten neuen Kredits, sowie die im Aussetzungszeitraums erfolgte Bestellung von Sicherheiten zur Absicherung solcher Kredite gelten bis 30.09.2023 nicht als gläubigerbenachteiligend und sind nicht als Beitrag zur Insolvenzverschleppung zu sehen.
    In diesem Zusammenhang bis zum 30.09.2020 bestellte Sicherheiten und bis zum 30.09.2023 getätigte Rückzahlungen sind nicht anfechtbar.
  • Kein Nachrang von Gesellschafterdarlehen:
    Auch in diesem Zusammenhang gewährte Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschafterbesicherte Darlehen sind bei einer späteren Insolvenz nicht nachrangig. Hierauf geleistete Rückzahlungen sind bis einschließlich 30.03.2023 nicht anfechtbar.
  • Schutz von Vertragspartner:

Sollten Sie als Unternehmer Leistungen eines insolvenzreifen Unternehmens entgegennehmen, so sind diese, wenn die Leistung geschuldet war bis momentan 30.09.2020 nicht anfechtbar, auch wenn sie als Leistungsempfänger von der Krise des Unternehmens Kenntnis hatten.

  • Leistungsverweigerungsrecht von Kleinstunternehmern:
    Sollten Sie Unternehmer sein, mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu 2 Mio. € im Jahr, so können Sie bei Dauerschuldverhältnissen Leistungen bis einschließlich 30.06.2020 verweigern, wenn hierdurch ansonsten eine Gefährdung für die Existenz des Unternehmens einhergeht.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die vorgenannten Erleichterungen befristet sind. Dies ist im Besonderen im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht zu betonen. Wir empfehlen daher, sich bereits jetzt Gedanken über das Ende der Erleichterung zu machen. Wir stehen Ihnen hierbei gerne unterstützend zur Seite.

Tobias Humpf
Rechtsanwalt / Partner

toma Gastro setzt auf Sanierung in Eigenverwaltung

Betreiber von sechs Burger-King-Filialen stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Die toma Gastro GmbH in Ellwangen hat heute beim Amtsgericht Aalen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Grund für diesen Schritt waren Umsatzrückgänge aufgrund der Corona-Krise, die vor allem auch die Gastronomie stark beeinträchtigt. Damit fehlt die Liquidität, um ausstehende Forderungen zu begleichen. Mit dem Verfahren wollen Geschäftsführer Tobias Wolf und Markus Plötz zusammen mit den Gläubigern das Unternehmen sanieren und einen Neustart ermöglichen.

Bei der Sanierung in Eigenverwaltung kann die bestehende Unternehmensführung weiter agieren. Das Verfahren wird von einem vom Amtsgericht bestellten Sachwalter beaufsichtigt; in diesem Fall von Marcus Winkler von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff in Stuttgart. Für die rechtliche Begleitung des Sanierungsprozesses ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf von der Kanzlei Prof .Baumann + Partner in Aalen/Dinkelsbühl verantwortlich.

Die toma Gastro GmbH ist in der Systemgastronomie tätig und betreibt im Franchisesystem mit der Marke Burger King sechs Restaurants entlang der Autobahnen A6 und A7. Die Standorte sind Regensburg, Himmelkron (bei Kulmbach), Schlüsselfeld (bei Bamberg), Herrieden (bei Ansbach), Schnaittach (bei Nürnberg) und Amberg.

Unerwartet ist der Umsatz im März um mehr als 50 Prozent eingebrochen. Die rasche Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und Europa hat dramatische Auswirkungen auf das Gastgewerbe und die Wirtschaft insgesamt. Aufgrund der vom bayerischen Staatsministerium verhängten Ausgangssperre hat der Reiseverkehr auf den Autobahnen stark abgenommen; dementsprechend wenige Kunden konnten die Burger-King-Filialen an den Autobahnraststätten verzeichnen. Seit zwei Wochen sind die Restaurants geschlossen, und nur der DriveThru ist geöffnet.

„Wir halten toma Gastro für sanierungsfähig. Die Eigenverwaltung bietet den gerichtlichen Rahmen, um diesen Plan umzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf von der Kanzlei Prof. Baumann + Partner. „Die Geschäftsführung wird zusammen mit Gläubigern und Banken die Sanierung fortsetzen, um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen und nachhaltig neu aufzustellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir noch keine Aussagen darüber machen, ob alle Arbeitsplätze erhalten bleiben.“

„Die Gastronomie leidet wie kaum eine andere Branche unter der Coronakrise. Der starke und unerwartete Umsatzeinbruch zum einen, hohe Miet- und Personalkosten zum anderen brachten uns in diese Schieflage. Wir wollen alles tun, um das Unternehmen zu retten und wieder auf eine feste Grundlage zu stellen“, sagt Geschäftsführer Tobias Wolf.

Die beiden Geschäftsführer, Tobias Wolf und Markus Plötz, informierten die rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Montagnachmittag über den Stand der Dinge und das geplante Vorgehen.

Über die toma Gastro GmbH
Die toma Gastro GmbH ist in der Systemgastronomie tätig und betreibt im Franchisesystem mit der Marke Burger King sechs Restaurants entlang der Autobahnen A6 und A7. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ellwangen und beschäftigt aktuell rund 150 Mitarbeiter. Geschäftsführer der toma Gastro GmbH sind Tobias Wolf und Markus Plötz.

Über die Insolvenz in Eigenverwaltung
Das Insolvenzverfahren kann – anstelle des vom Amtsgericht bestellten Insolvenzverwalters – auch in Eigenverwaltung (§ 270 InsO ff.) geführt werden. Hierbei bleiben der oder die Geschäftsführer in der Verantwortung für das Unternehmen, überwacht durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter. Die Eigenverwaltung bietet sich an, wenn das Unternehmen den Antrag auf ein Insolvenzverfahren frühzeitig, z. B. bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit, stellt und bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Insolvenzplan mit dem Ziel der Sanierung vorlegt – wie es bei toma Gastro der Fall ist.