Kann das Ostertag-Restaurant gerettet werden?

Aalen – Nachdem die Verwaltung der SEK Gastro & Event GmbH Ende April einen Insolvenzantrag beim Aalener Amtsgericht gestellt hat, wird jetzt versucht, ein Fortführungskonzept zu entwickeln.

Das Unternehmen hatte Ende April Insolvenz angemeldet. „Wegen der Corona-Krise sind auf absehbare Zeit keine größeren Feste und Veranstaltungen durchführbar, welche wir zur wirtschaftlichen Existenz zwingend benötigen. Nur eine Öffnung des Restaurantbetriebs würde nicht reichen um unsere Kosten zu decken“, so begründete Geschäftsführerin Stephanie Schiele diesen Schritt in einer Pressemitteilung im April.

Mit der Erstellung des Konzeptes betraut sind Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht und sein Team sowie ein Wirtschaftsjurist. Humpf und sein Team haben jetzt vier Wochen, bis Anfang Juni, Zeit, um ein Gutachten zu erstellen. Daraus soll hervorgehen, ob das Unternehmen gerettet werden kann. „Im Moment sind wir im Gespräch mit eventuellen Investoren und den Vermietern“, so Humpf auf Nachfrage unserer Redaktion.

Als Grund für den Insolvenzantrag nennt Humpf in einer Pressemitteilung die Umsatzrückgänge aufgrund der Corona Krise. Damit fehle die Liquidität um ausstehende Forderungen zu begleichen, heißt es weiter. „Wir halten die SEK für sanierungsfähig. Dies hängt jedoch von den aktuellen politischen Rahmenbedingungen ab“, so der Fachanwalt.

Dieser Artikel ist im Original in der Schwäbischen Zeitung erschienen. Sie finden in hier

In Krisenzeiten: Die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument

In Zeiten, in denen externe Ereignisse – wie aktuell die Corona-Krise – die Wirtschaft in einem massiven Ausmaß negativ beeinflussen, sehen sich zahlreiche Unternehmer vor der Gefahr in tief rote Zahlen abzurutschen oder gar dem Finanzdruck nicht standhalten zu können und in die Insolvenzreife zu geraten. Wenn es Ihnen auch so geht, drängt die Zeit auf ein schnelles Handeln. Eine besondere Chance für den Erhalt Ihres Unternehmens bietet hierbei das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dieses Sanierungsinstrument der Insolvenzordnung gibt Ihnen als Unternehmer die Möglichkeit, Ihr Unternehmen selbst durch die Krise zu führen, ohne die Zügel vollständig aus der Hand geben zu müssen. Bei diesem Sonderinsolvenzverfahren liegt der Sanierungsgedanke im Vordergrund, wodurch das Stigma der Regelinsolvenz vom Scheitern des Unternehmens oder gar dessen Zerschlagung verdrängt wird.

Der wesentliche Kernaspekt der Eigenverwaltung ist, dass die bisherige Geschäftsführung während der gesamten Insolvenz bestehen bleibt und die Sanierungsmaßnahmen eigenverantwortlich durchführt. Unterstützt werden Sie als Geschäftsführer hierbei durch erfahrene Sanierungsberater, die Ihnen neben der Erstellung eines ganzheitlichen Sanierungsplans auch bei der Einreichung gerichtlich geforderter Dokumente zur Seite stehen. Bei der Durchführung des Verfahrens werden die von Ihnen getroffenen Maßnahmen durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht. Dies dient zum einen der Interessenswahrung der Gläubiger und stärkt zudem das dringend benötigte Vertrauen der übrigen Beteiligten in die Sanierungsmaßnahmen.

Die wesentlichen Vorteile im Überblick:

  • Sie bleiben als Geschäftsführer im Amt und verlieren keine Weisungsbefugnis. Hierdurch bleiben das gesamte Know-how über die Branche, die Produkte sowie sämtliche Erfahrungswerte des Unternehmens erhalten. Denn Sie als Unternehmer kennen Ihr Unternehmen am besten!
  • Die gleichbleibende Führungsebene schafft Vertrauen bei Ihren Geschäftspartnern, so können langjährige Synergieeffekte weiterhin genutzt werden.
  • Die Insolvenz bietet Ihnen zusätzliche Möglichkeiten weitere Liquidität zu generieren. Diese sind u. a. der Anspruch auf Insolvenzgeld für max. 3 Monate, möglicher Einbehalt von Sozialabgaben und Steuern sowie teilweise Einsparungen bei Zahlungen aufgrund bestimmter Dauerschuldverhältnissen, z. B. Gewerberaummiete. Zudem haben Sie durch die Insolvenz ein Sonderkündigungsrecht für unwirtschaftliche Verträge.

Voraussetzungen der Eigenverwaltung (§ 270 InsO):

Das Eigenverwaltungsverfahren wird nur auf Ihren Antrag als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes (drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) eröffnet. Hierbei dürfen keine Umstände bekannt sein, die darauf schließen lassen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für Ihre Gläubiger führen wird. Vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts kann der vorläufige Gläubigerausschuss sich zur Anordnung der Eigenverwaltung äußern. Wird der Eigenverwaltungsantrag von einem einstimmigen Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses unterstützt, so gilt die Anordnung nicht als nachteilig für die Gläubiger. Um eventuell vorhandene Bedenken im Vorfeld zu entkräften, ist es empfehlenswert, bereits vor Antragstellung mit den wesentlichen Gläubigern das weitere Vorhaben zu besprechen sowie bereits frühzeitig einen Sanierungsberater mit an Bord zu holen. Zudem weisen wir darauf hin, dass die Antragstellung zu einem Zeitpunkt erfolgen sollte, in dem Ihnen die Zahlungsunfähigkeit lediglich droht. Denn es ist durchaus denkbar, dass der Gläubigerausschuss im Fall einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit aufgrund des Vertrauensverlustes über das Eigenverwaltungsverfahren ablehnend entscheiden wird.

Ihre Aufgaben im Eigenverwaltungsverfahren:

Neben der regelmäßigen Geschäftsführertätigkeit obliegt es Ihnen mit Hilfe Ihres Sanierungsberaters diese insolvenzspezifischen Aufgaben zu übernehmen:

  • Korrespondenz mit dem Insolvenzgericht, insbesondere regelmäßige Berichterstattung
  • Erstellung von Masse- und Gläubigerverzeichnis sowie der Vermögensübersicht
  • Verwertung der Insolvenzmasse

Grundsätzlich sind Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit in Ihren Entscheidungen weitestgehend frei und haben lediglich insolvenzspezifischen Vorgaben zu beachten. Nur bei besonderen Rechtsgeschäften, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, ist vorher die Zustimmung des Sachwalters einzuholen, sog. Zustimmungsvorbehalt (§ 277 InsO). Es ist dennoch ratsam, den Sachwalter im Vorfeld über den von Ihnen geplanten Kurs zu unterrichten und im Einvernehmen beider Seiten zu agieren.

Der Sachwalter

Der gerichtlich bestellte Sachwalter wird während der Dauer des Verfahrens die Geschäftsführung, insbesondere den Zahlungsverkehr überwachen sowie das Insolvenzgericht über das Verfahren unterrichten. Zudem obliegt es ihm die Insolvenztabelle zu führen sowie bestimmte Ansprüche für die Insolvenzmasse geltend zu machen (§§ 92 f InsO, §§ 129 ff InsO).

Fazit

Wir halten die Eigenverwaltung für ein starkes Sanierungsinstrument, dass gerade für Unternehmen, die vorwiegend aufgrund der Corona-Krise in Schieflage geraten sind, eine große Chance für dessen Erhalt bietet.

Wir helfen Ihnen die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung Ihres Unternehmens zu stellen und beraten Sie gerne rund um das Thema Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Für weitere Informationen kontaktieren Sie unser Insolvenzteam am Standort Aalen unter der Telefonnummer 07361 / 78004-200 oder per Email unter t.humpf@bp-tax.de.

Weinauktion: Hochwertigste Weine aus Insolvenz ersteigern

Ein edler Tropfen, egal ob Weißwein, Rotwein, Crémant oder Rosé, verzückt so manchen Gaumen. Preisgekrönte Weine der Spitzenklasse haben ihren Ursprung oftmals in Frankreich, denn kein zweites Land bietet eine derart vielfältige Weinanbautradition wie unser westlicher Nachbar. Gründe dafür gibt es viele, unter anderem die Mischung aus idealen klimatischen Bedingungen sowie optimale Böden, die beste Trauben hervorbringen. So mancher Weinliebhaber schaut deshalb auch mal über den Tellerrand, um erlesene Weine in seine persönliche Sammlung zu überführen. Versteigerungen eignen sich optimal, da hier eine selten anzutreffende Vielfalt aus Rebsorten und Jahrgängen gegeben ist, die keine Wünsche offenlässt.

In der Weinauktion bei HÄMMERLE: Mehr als 120 Kisten Premium Château aus einem Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter Tobias Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner hat mit Hämmerle den richtigen Partner für die Versteigerung gefunden. Namhafte Weingüter wie das Château Mouton-Rothschild, das Château d’Yquem, Château Cheval Blanc oder auch Heidsieck sind jedem Weinliebhaber garantiert ein Begriff. Sie stehen für teils jahrhundertealte Weinanbautraditionen, preisgekrönte Jahrgänge und zieren regelmäßig die internationalen Hitlisten der teuersten Weine der Welt. Wie wäre es, wenn sich ein solcher Schatz in der HÄMMERLE Weinauktion wiederfindet, die bis zum 18.10.2019 stattfindet und bei der über 120 Kisten Premium Château unter den Hammer kommen. Mit Sicherheit keine schlechte Gelegenheit für alle Sammler und Freunde des feuchten Gaumens, um einfach mal vorbeizuschauen und mitzubieten.

Wir haben das Privileg, die Schatztruhe eines insolventen Unternehmens zu verwerten und insgesamt mehr als 120 Kisten á sechs oder zwölf Flaschen in unsere aktuelle Weinauktion zu bringen. Das Ganze findet als Online-Auktion statt und wird durch HÄMMERLE als öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator geleitet. Wir stellen eine ordnungsgemäße Auktion treuhänderisch sicher.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Konvolut an Weinen verschiedener Weingüter, die bei der HÄMMERLE Auktion am 18.10.2019 an den Höchstbietenden gehen:

Weitere Informationen zur Auktion finden Sie hier: https://www.haemmerle.de/de/objekte/au-1551/hochwertigste_weine_aus_frankreich?Lstatus=1

Investor für Süddeutsche Service gefunden

Aalener Investor wird sich mehrheitlich an Aalener Logistikdienstleister beteiligen

Die Süddeutsche Service GmbH ist gerettet. Nur eine gute Woche, nachdem das Unternehmen beim Amtsgericht Aalen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat, konnte der Insolvenzverwalter Tobias Humpf einen Investor finden. Damit sind fast alle der rund 100 Arbeitsplätze des Aalener Unternehmens gesichert.

Das Süddeutsche Service war in Schieflage geraten, vor allem weil ein Hauptkunde neue Preise für Dienstleistungen vorgegeben hat, zu denen das Unternehmen kaum noch wirtschaftlich agieren konnte. Die rund 200 Mitarbeiter liefern und montieren Elektrogroßgeräte sowie TV- und Hi-Fi-Geräte für große Elektrofachmarktketten in sechs Bundesländern. Von der Insolvenz ist nur der Betrieb in Aalen mit 87 Mitarbeitern betroffen, nicht das Schwesterunternehmen in München.

„Ich freue mich, dass wir mit Tufan Yildiz in so kurzer Zeit einen Investor für die Süddeutsche Service finden konnten. Dies zeigt, dass viel Potenzial in diesem Unternehmen steckt. Der neue Mehrheitseigner bringt nicht nur finanzielle Mittel mit, sondern auch Management-Know-how. Damit dürfte sich die Süddeutsche Service wieder gut am Markt positionieren können“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf von der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner, der zum Insolvenzverwalter im Verfahren bestellt wurde.

„Das Geschäftsmodell der Süddeutsche Service hat Zukunft, davon sind wir überzeugt. Wir werden interne Prozesse neu aufsetzen und zusätzliche Kunden akquirieren; erste Gespräche hierzu scheinen Erfolg zu versprechen. Auf die Zusammenarbeit mit dem Team der Süddeutsche Service freuen wir uns“, so der neue Gesellschafter Tufan Yildiz und der neue Geschäftsführer und Murat Bakir.

Die Betriebsausgaben und die Gehälter für den Juni werden bereits wieder aus dem laufenden Betrieb finanziert bzw. sind über Kreditversicherungen abgedeckt.

Über die Süddeutsche Service

Die Süddeutsche Service GmbH hat sich auf die Auslieferung und Montage von Elektrogroßgeräten, TV- und Hi-Fi-Geräten spezialisiert und bietet diese Dienstleistung seit 2008 insbesondere großen Elektrofachmarktketten in sechs Bundesländern an. Rund 200 Mitarbeiter führen fachmännische Elektroinstallationen und Schreinerarbeiten aus, ein Online-Logistik-Buchungssystem sorgt für zuverlässige und termingerechte Lieferung. Der Fuhrpark besteht aus mehr als 120 Transportern.

Süddeutsche Service meldet Insolvenz

Die Süddeutsche Service GmbH hat am Montag beim Amtsgericht Aalen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Unternehmen hat sich auf Auslieferung und Montage von Elektrogroßgeräten, TV- und HiFi-Geräten spezialisiert und beschäftigte in sechs Bundesländern 200 Mitarbeiter. Derzeit sind noch 75 Mitarbeiter für das Unternehmen tätig. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Humpf von der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner in Aalen bestellt worden.

Die Süddeutsche Service GmbH ist laut einer Pressemitteilung in Schieflage geraten, vor allem weil ein Hauptkunde neue Preise für Dienstleistungen vorgegeben habe, zu denen das Unternehmen kaum noch wirtschaftlich habe agieren können. Von der Insolvenz sei nur der Betrieb in Aalen mit 80 Mitarbeitern betroffen, nicht das Schwesterunternehmen in München.

Zuerst ein vorläufiges Verfahren

Dem Insolvenzverfahren ging ein nur dreiwöchiges sogenanntes vorläufiges Verfahren voraus. Die Gehälter der Mitarbeiter wurden in dieser Zeit von der Agentur für Arbeit in Form von Insolvenzgeld übernommen, genauso wie die noch ausstehenden Gehaltszahlungen der Vormonate. Ab Juni werden Gehälter und Betriebsausgaben wieder aus dem laufenden Betrieb finanziert beziehungsweise über Kreditversicherungen abgedeckt. Die inhabergeführte Süddeutsche Service GmbH wickelt die Auslieferung und Montage von Elektrogroßgeräten, TV- und HiFi-Geräten ab und bietet diese Dienstleistung seit 2008 insbesondere großen Elektrofachmarktketten in sechs Bundesländern an. Rund 200 Mitarbeiter führen fachmännische Elektroinstallationen und Schreinerarbeiten aus, ein Online-Logistik-Buchungssystem sorgt für die Lieferung. Der Fuhrpark besteht aus mehr als 120 Transportern.

Ziel: einen Investor finden

„Unser Ziel ist es, im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen Investor für die Süddeutsche Service zu finden. Wir führen aktuell Gespräche mit potenziellen Neukunden, die belegen, dass für das Geschäftsmodell des Unternehmens nach wie vor Nachfrage besteht. Zudem optimieren wir unternehmensinterne Prozesse, um Kosten zu sparen“, erläutert Insolvenzverwalter Tobias Humpf.

Gelinge es, einen Käufer für die Süddeutsche Service GmbH zu finden, würden alle Vermögensgegenstände im Rahmen einer „Übertragenden Sanierung“ veräußert. Die gesunden Teile des Unternehmens würden dabei in eine neue Gesellschaft („Erwerbsgesellschaft“) übertragen und somit der Geschäftsbetrieb gerettet werden, erläutert Tobias Nagel, der das Verfahren mit Tobias Humpf bearbeitet.

P&R-Container Insolvenz

SdK organisiert Interessensgemeinschaft betroffener Anleger

Am 15. März 2018 haben die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH beim zuständigen Insolvenzgericht in München einen Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 19. März 2018 bestellte das Insolvenzgericht Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Rechtsanwalt Dr. jur. Philip Heinke, ebenfalls von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, wurde ebenfalls am 19. März 2018 zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH bestellt. Die P&R Transport-Container GmbH sowie die weiteren Gesellschaften der P&R-Gruppe haben bislang keinen Insolvenzantrag gestellt.

Die von der Insolvenz betroffenen Container-Verwaltungsgesellschaften haben in der Vergangenheit neue und gebrauchte Frachtcontainer an Privatanleger verkauft und von diesen für einen bestimmten Zeitraum an eine Gesellschaft der P&R-Gruppe vermietet. Zudem wurde in der Regel mittels einer Rückkaufoption vereinbart, dass die Container-Verwaltungsgesellschaften die Container am Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückerwerben. Die gesamte Containerflotte wurde von der P&R-Gruppe an Leasinggesellschaften und die Transportindustrie vermietet.

Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist es im Interesse aller betroffenen Anleger, dass zunächst die Fortsetzung des operativen Geschäftsbetriebes der Container-Vermietung gesichert wird, da nur so wichtige Mittelzuflüsse für die langfristige Fortsetzung des Betriebs generiert werden können. Sobald dies sichergestellt ist, sollten aus Sicht der SdK die Anleger und sonstige Gläubiger der insolventen Gesellschaften über die weitere Vorgehensweise entscheiden können. Die Verwertung der Container durch die Anleger selbst macht aus Sicht der SdK wirtschaftlich keinen Sinn, denn ein Verkauf nur weniger Container wäre mit hohen Kosten verbunden und es dürfte auch kein marktgerechter Preis erzielt werden können, da bedeutende Investoren nur an größeren Stückzahlen Interesse haben dürften.

Die von der SdK mandatierten Rechtsanwälte raten daher zunächst, den Verfahrensverlauf in den kommenden Monaten abzuwarten. Gleichzeitig werden die Anwälte der SdK sämtliche Ansprüche der betroffenen Anleger, u.a. auch gegen Vertriebsgesellschaften bzw. Berater, prüfen. Über den Verlauf des Verfahrens und die von den beauftragten Rechtsanwälten identifizierten Anspruchsgrundlagen wird in den kommenden Wochen im Rahmen SdK-Newsletter berichtet. Betroffene Anleger können sich unter www.sdk.org/pundr kostenfrei für den Newsletterservice registrieren.

Asset-Deal Budweiser/Welz

Die Geschäftsbetriebe der Budweiser Möbelwerkstatt und des Türenstudios Welz gemeinsam unter neuer Leitung

Welz und Budweiser gingen Mitte des Jahres aufgrund Liquiditätsengpässe in die Insolvenz. Nunmehr bekommen die Betriebe unter neuer Leitung eine 2. Chance. Die neuen Inhaber, Frau Satyama Nowotny und Herr Robert führen die Geschäftsbetriebe als eine Einheit fort und sichern somit 4 Arbeitsplätze.

Die in Schwäbisch Gmünd ansässigen Betriebe, Budweiser Möbelwerkstatt und die Türenstudio Welz GmbH mussten im Sommer diesen Jahres aufgrund Liquiditätsschwierigkeiten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Die beiden eng verbundenen Geschäftsbetriebe unter der Leitung von Herrn Budweiser-Rank sind bekannte Teilnehmer auf dem Markt für Möbelherstellung nach Maß sowie im Bereich Türenhandel.

Das Amtsgericht Aalen eröffnete zum 1. November 2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Türenstudio Welz GmbH. Dem zuvor wurde am 02.08.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Budweiser Möbelwerkstatt eröffnet. In beiden Insolvenzverfahren bestellte das Amtsgericht Aalen Herrn Rechtsanwalt Tobias Humpf zum Insolvenzverwalter. Die beiden Geschäftsbetriebe wurde durch Herrn Rechtsanwalt Humpf ab Insolvenzeröffnung mit positiven Ergebnissen fortgeführt.

Nunmehr gehen die beiden Geschäftsbetriebe in Form eines sog. Asset-Deals auf die Budweiser Möbel & Türen GmbH & Co. KG über. Die Käuferin übernimmt künftig sämtliche Maschinen und Werkzeuge sowie Vorräte und das gesamte technische und kaufmännische Know-how der beiden insolventen Unternehmen. Unter der Leitung von Frau Satyama Nowotny, der früheren kaufmännischen Leiterin der Möbelwerkstatt sowie Herrn Robert Wegert, einem erfahrenen Schreinermeister aus Dinkelsbühl werden die Geschäftsbetriebe in einer verschlankten Form weitergeführt. Die Geschäftsleitung der Käuferin konnte bereits 4 Mitarbeitern aus den insolventen Unternehmen ein Arbeitsverhältnis anbieten.

„Wir freuen uns, dass wir für Welz und Budweiser eine so gute Lösung gefunden haben. Herr Wegert und Frau Nowotny sind Kenner der Branche und verfügen um gute Kontakte zu Lieferanten und Kunden“, erklärt Rechtsanwalt Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner in Aalen.

SEIBT + KAPP mit neuem Inhaber

Unternehmen wird zum großen Teil fortgeführt – Konzentration auf Ersatzteile und Komponenten – Geschäftsführer der ehemaligen Komplementärin übernimmt – 23 Arbeitsplätze bleiben erhalten

Die SEIBT + KAPP GmbH & Co. Maschinenfabrik KG in Oppenweiler hat mit Norbert Löffelhardt einen neuen Inhaber. Das Unternehmen war im Sommer in eine Schieflage geraten und musste die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen. Nun wird der Betrieb mit 23 Mitarbeitern fortgesetzt. Das Unternehmen wird die Geschäftsbereiche Komponentenfertigung und Ersatzteile für bereits verkaufte Waschmaschinen fortführen. Neue Waschmaschinen werden nicht mehr gebaut.

Käufer von SEIBT + KAPP ist der bisherige Geschäftsführer Norbert Löffelhardt. Seine S+K Fertigung GmbH & Co. KG wird zum 1. November 2017 im Rahmen eines sogenannten „Asset Deals“ sämtliche Maschinen und Werkzeuge, Vorräte, das gesamte kaufmännische und technische Know-how, die zum operativen Geschäftsbetrieb gehörenden Unterlagen und sämtliche Patente und Gebrauchsmuster übernehmen. Außerdem tritt der Käufer in die laufenden Service- und Wartungsverträge ein. Der Kaufvertrag wird gültig, wenn die am 15. November stattfindende Gläubigerversammlung dem zustimmt.

SEIBT + KAPP, 1928 gegründet, stellte industrielle Waschmaschinen und Waschschleudermaschinen für Textilpflegebetriebe her und gehörte auf diesem Markt zu den wichtigsten Akteuren. Aufgrund der Erfahrung bei der Bearbeitung von Edelstahl und Stahlblech beliefert SEIBT + KAPP seit mehr als zehn Jahren Unternehmen des Maschinen- und Sondermaschinenbaus mit speziell gefertigten Einzelteilen und Baugruppen. Vor allem auf diesen Geschäftsbereich will sich das Unternehmen jetzt konzentrieren. Außerdem wird es Ersatzteile für bereits verkaufte Waschmaschinen herstellen und bestehende Kunden damit versorgen. Neue Waschmaschinen werden nicht mehr gebaut.

23 Arbeitsplätze von SEIBT + KAPP bleiben erhalten. Lediglich zwei Mitarbeitern musste gekündigt werden.

„Wir freuen uns, dass wir für SEIBT + KAPP und seine Mitarbeiter eine tragfähige und zukunftssichere Lösung finden konnten“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner. „Der neue Inhaber Norbert Löffelhardt ist ein Kenner der Branche und sehr gut mit Lieferanten und Kunden vernetzt. Er kann das Unternehmen mit dem neuen Schwerpunkt Komponenten- und Einzelteilfertigung erfolgreich weiterführen.“

Sachwalter des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung war Marcus Winkler von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff in Stuttgart. Für die rechtliche Begleitung des Sanierungsprozesses waren Rechtsanwalt Tobias Humpf (Fachanwalt für Insolvenzrecht) und Tina Kade LL.M. (Wirtschaftsjuristin) von der Kanzlei Baumann + Partner in Aalen verantwortlich.

Streit in CDU beigelegt

CDU Ostalb einigt sich mit ehemaligem Kreisgeschäftsführer

Kreisverband Ostalb und dessen ehemaliger Geschäftsführer Jürgen Dönninghaus legen Streit bei

Nach Fertigstellung des umfassenden Prüfberichts über die Finanzen der CDU Ostalb im Januar 2017 durch die Rechtsanwälte Tobias Humpf und Markus Haintz, aus der renommierten Aalener Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner mbB, konnte jetzt eine Einigung im Streit mit dem ehemaligen Kreisgeschäftsführer Jürgen Dönninghaus herbeigeführt werden.

Zwischen dem Kreisverband und Herrn Dönninghaus bestanden Differenzen im sechsstelligen Bereich über die steuerliche Anerkennungsfähigkeit von Spenden sowie von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstreisen. Herr Dönninghaus übernimmt damit seinen Teil der Verantwortung für die Ungereimtheiten bei den Ausgaben des Kreisverbands in den Jahren 2006 bis 2015 und wird, soweit sein Verantwortungsbereich betroffen ist, eine Kompensation leisten.

Von Seiten des Kreisverbands Ostalb wird betont, dass der ehemalige Kreisgeschäftsführer Jürgen Dönninghaus keineswegs die alleinige Verantwortung für die seinerzeitigen Kassenprobleme des Kreisverbands trug. Durch die nunmehr beauftragten Rechtsanwälte Humpf und Haintz wurde auch ein Organisationsverschulden weiterer damaliger verantwortlicher Organe des Kreisverbands festgestellt.

Der Kreisvorstand der CDU Ostalb ist zufrieden mit der Einigung mit Herrn Dönninghaus und würdigt dessen langjähriges Engagement. „Durch die getroffene Einigung und die nunmehr abgeschlossene Aufarbeitung der Finanzen des Kreisverbands konzentriert sich dieser jetzt voll auf den anstehenden Bundestagswahlkampf“, betonte Kreisvorsitzender Roderich Kiesewetter.

Weitere Veröffentlichungen zu diesem Thema finden Sie hier:

KSV-Pleite: Versöhnliches Ende in Sicht

Landgericht Ellwangen schlägt Vergleich im Rechtsstreit um die Klärschlammverwertungs-gesellschaft (KSV) vor – Kommunen könnten Teil ihrer Einlagen zurückerhalten.

Vier Jahre nach der Insolvenz zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung im Streit um die KSV ab.

Das Landgericht Ellwangen hat in einem Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Kupferzell und 5 weiteren Gemeinden mit den Crailsheimer Stadtwerken einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach sollen die an der KSV beteiligten Kommunen die Hälfte ihrer Stammeinlagen zurückerstattet bekommen.

Die Frist zum Abschluss des Vergleichs endet am 31.03.2016. Bis dahin müssen die beteiligten Kommunen, der Insolvenzverwalter und die Stadtwerke Crailsheim eine Entscheidung treffen. Die ersten Gemeinderäte haben dem Vergleichsvorschlag bereits zugestimmt, die übrigen Gemeinden werden sich in den nächsten Tagen mit dem Thema befassen.

Der Vergleich würde einen Schlussstrich unter das 36 Mio. Euro teure Kapitel der KSV ziehen, mit dessen Annahme auch sämtliche eventuellen Ansprüche der Gemeinden gegen die Stadtwerke Crailsheim abgegolten wären. Sowohl für die beteiligten Gemeinden, die nun doch noch bereits verloren geglaubtes Geld zurückerhalten würden, als auch für die Stadtwerke Crailsheim, erscheint die Annahme des Vergleichs nach Ansicht von Rechtsanwalt Humpf, der mehrere Städte und Gemeinden in der Angelegenheit vertritt, durchaus lohnend.

Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner mbB in Aalen, spricht sich aber auch aus Gründen der kommunalen Zusammenarbeit für die Annahme des Vergleichs aus: „Zwar ist das ehrgeizige Gemeinschaftsprojekt der KSV letztlich wegen technischer Probleme fehlgeschlagen, dieser Fehlschlag soll aber zukünftiger kommunaler Zusammenarbeit nicht im Wege stehen. Eine einvernehmliche Lösung im Rahmen eines Vergleichs wäre hierfür ein wichtiges und zukunftsweisendes Zeichen.“