Die KLINGLER Bau GmbH muss Insolvenz anmelden

Die KLINGLER Bau GmbH in Michelfeld hat beim Amtsgericht Heilbronn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Ausschlaggebend waren neben massiven unkalkulierbaren Kostensteigerungen im Energie- und Baumaterialbereich auch Auftragseinbrüche in großem Maße, die die Firma stark beeinträchtigten. Es fehlt Liquidität, um ausstehende Forderungen zu begleichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf von der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner in Aalen bestellt. Damit sind Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Humpf wirksam. Nach heutigem Kenntnisstand wird das vorläufige Insolvenzverfahren voraussichtlich bis Ende März andauern. Danach wird über den weiteren Verfahrensgang entschieden.

Geschäftsbetrieb

Der Geschäftsbetrieb wird während der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens in ungeschmälertem Umfang fortgeführt.

Die Rolle der Gläubiger und Investoren

Hauptgläubiger im Verfahren sind Großlieferanten sowie Kreditinstitute. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist nicht eingerichtet.

Gegründet wurde die KLINGLER Bau GmbH im September 2021 und entwickelte sich kontinuierlich zum Spezialisten für Hoch- und Tiefbau. Bis heute wurden neben Einfamilienhäusern für private Bauherren auch Mehrfamilienhäuser für örtliche Bauträger in der Region Hohenlohe errichtet. Die konsequente digitale Ausrichtung und das junge Team waren von Beginn an ein Wettbewerbsvorteil, weshalb sich Bauherren für einen Wohnbau mit KLINGLER Bau entschieden haben.

„Wir halten KLINGLER Bau für sanierungsfähig. Die Vorhaben werden umgesetzt und die Arbeitsplätze bleiben erhalten. Das Insolvenzverfahren bietet den gerichtlichen Rahmen, um dieses Vorhaben umzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf. „Die Geschäftsführung wird zusammen mit Gläubigern und Banken die Sanierung fortsetzen, um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen und nachhaltig neu aufzustellen. Mit seinem Team von Insolvenzspezialisten um den Juristen Tobias Nagel , sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten soll alles daran gesetzt werden die 13 Arbeitsplätze zu erhalten. Parallel laufen bereits konkrete Gespräche mit Investoren, die eine Übernahme und Fortführung der Firma anstreben.

Die Firma Fleischeslust muss Insolvenz anmelden

Mit Ihren Standorten in Unterkochen und Ellwangen musste der Burger Spezialist beim Amtsgericht Aalen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Grund für diesen Schritt waren die gestiegenen Energiekosten. Damit fehlt die Liquidität, um ausstehende Forderungen zu begleichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf von der Kanzlei Prof. Baumann + Partner in Aalen bestellt.

Damit sind Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Humpf wirksam. Nach heutigem Kenntnisstand wird das vorläufige Insolvenzverfahren voraussichtlich bis Ende Januar andauern. Danach wird über den weiteren Verfahrensgang entschieden.

Geschäftsbetrieb 

Der Geschäftsbetrieb wird während der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens an allen drei Standorten fortgeführt. Die Standorte Unterkochen und Ellwangen sind weiterhin geöffnet. Um das Geschäft weiterhin anzukurbeln, plant Willi Heger, zahlreiche neue Speisen und Aktionen in neuen Jahr. „Wir lieben unseren Beruf, unsere Restaurants und hoffen, auch weiterhin unseren Gästen tolle Burger servieren zu dürfen. Um unseren Geschäftsbetrieb auch im neuen Jahr aufrecht zu erhalten, bitten wir um zahlreiches Erscheinen im Januar“, so Willi Heger.

Gegründet wurde die Firma Fleischeslust Barbecue im Jahr 2016 in Abstgmünd und lockte zahlreiche Besucher an. In uriger Atmosphäre können Fleischspezialitäten in höchster Qualität genossen werden.

„Wir prüfen derzeit die Sanierungsfähigkeit“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Humpf. „Die Geschäftsführung wird zusammen mit Gläubigern und Banken die Sanierung fortsetzen, um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen und nachhaltig neu aufzustellen. Mit seinem Team um die Wirtschaftsjuristen Nagel und Neurauter, sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten soll alles daran gesetzt werden die 15 Arbeitsplätze und die Standorte zu erhalten.

SBS Maschinenfabrik muss Insolvenz anmelden

Die SBS GmbH in Aalen hat heute beim Amtsgericht Aalen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Grund für diesen Schritt waren Umsatzrückgänge aufgrund der Corona-Krise, die vor allem auch die Luftfahrtindustrie stark beeinträchtigt. Damit fehlt die Liquidität, um ausstehende Forderungen zu begleichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf von der Kanzlei Prof .Baumann + Partner in Aalen bestellt. Damit sind Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Humpf wirksam. Nach heutigem Kenntnisstand wird das vorläufige Insolvenzverfahren voraussichtlich bis Ende Februar andauern. Danach wird über den weiteren Verfahrensgang entschieden.

Geschäftsbetrieb

Der Geschäftsbetrieb wird während der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens in ungeschmälertem Umfang fortgeführt.

Die Rolle der Gläubiger und Investoren

Hauptgläubiger im Verfahren sind Großlieferanten sowie Kreditinstitute. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist nicht eingerichtet.

Gegründet wurde die SBS Maschinenfabrik GmbH im Jahre 1985 von Friedrich Bollheimer. Der Schwerpunkt lag damals bei der elementaren Zerspanungstechnik, mit einem Produktspektrum, das von variantenreichen Edelstahlteilen, bis hin zu Gesamtanlagen, wie Tanks oder Destillatoren auf Kundenwunsch, reichte. Am heutigen Tage ist die SBS Group ein Systemlieferant mit einem umfangendem Kompetenzbereich und beherrscht in der dritten Generation die Fertigungsprozesse für Marktführer.

„Wir halten SBS für sanierungsfähig. Das Insolvenzverfahren bietet den gerichtlichen Rahmen, um dieses Vorhaben umzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf. „Die Geschäftsführung wird zusammen mit Gläubigern und Banken die Sanierung fortsetzen, um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen und nachhaltig neu aufzustellen. Mit seinem Team von Insolvenzspezialisten um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LLM, sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten soll alles daran gesetzt werden die 25 Arbeitsplätze zu erhalten.

BP ist zertifizierte Kanzlei nach ISO 9001:2015

Die Zertifizierungsstelle der TÜV SÜD Management Service Service GmbH, bescheinigt der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner mbB – Rechtsanwalt Tobias Humpf – für die Erbringung anwaltlicher Leistungen und Insolvenzverwaltung, ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat und anwendet. Der Nachweis wurde durch die Audit 707120962 erbracht, dass die Forderungen der ISO 9001:2015 erfüllt sind.

Das Zertifikat kann hier eingesehen werden (Klick aufs Bild):

Urteil gegen die Daimler AG im »Dieselskandal«

Diesel Abgas-Skandal

Rechtsanwältin Natalie Pfeifle-Dirschka aus der Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner erwirkt Urteil gegen die Daimler AG im „Dieselskandal“ vor dem Landgericht Stuttgart.

In der Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Die Klägerpartei hat deshalb einen Schaden erlitten, welcher durch ein Verhalten der Beklagten entstanden und welches wegen Täuschung des KBA und der Verbraucher sowie der Beeinträchtigung der Umwelt als sittenwidrig zu qualifizieren ist. Die Beklagte hat dabei vorsätzlich gehandelt. Aufgrund dessen hat der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz.

toma Gastro wieder auf Kurs

Alle Filialen und die 140 Arbeitsplätze bleiben erhalten | Insolvenzverfahren ist abgeschlossen

toma gastro, Betreiber von sechs Burger-King-Filialen, agiert wieder selbstständig. Neuer Eigentümer ist eine Gesellschaft des Geschäftsführers Tobias Wolf. Alle Filialen und damit auch sämtliche Arbeitsplätze bleiben erhalten. Inzwischen konnte der Umsatz wieder auf das Niveau von vor der Corona-Krise gesteigert werden.

Der Umsatz der Restaurantkette entlang der Autobahnen A3, A6 und A9 sowie an der B85 war im März dieses Jahres um mehr als 50 Prozent eingebrochen, verursacht durch das Coronavirus und die entsprechenden Einschränkungen für die Gastronomie und den Reiseverkehr. Die Restaurants waren über viele Wochen geschlossen, nur die DriveThru-Schalter waren geöffnet.

Aufgrund fehlender Liquidität musste die toma gastro GmbH am 30. März 2020 beim Amtsgericht Aalen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen, am 1. Juni 2020 wurde das Verfahren eröffnet. Bei der Sanierung in Eigenverwaltung kann die bestehende Unternehmensführung weiter agieren. Das Verfahren wird von einem vom Amtsgericht bestellten Sachwalter beaufsichtigt, in diesem Fall von Marcus Winkler von der Kanzlei WINKLER GOSSAK in Stuttgart. Für die rechtliche Begleitung des Sanierungsprozesses war Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Baumann + Partner am Standort Aalen/Dinkelsbühl, verantwortlich. Wirtschaftsjuristin Tina Kade, ebenfalls von Baumann + Partner, betreute die Unternehmenstransaktion. Die betriebswirtschaftliche Beratung von toma gastro übernahmen Berthold Alleweldt und Peter Hamela von RIAL Consulting.

Ziel des Verfahrens war, dass die Geschäftsführung zusammen mit den Gläubigern das Unternehmen sanieren und einen Neustart ermöglichen. Der Eigenverwaltung ist es nun gelungen, die toma gastro an eine bereits bestehende Gesellschaft des Geschäftsführers Tobias Wolf zu veräußern. Damit ist die Zukunft der sechs Filialen und der rund 140 Arbeitsplätze gesichert.

„Ich freue mich, dass wir eine auskömmliche Lösung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter finden konnten. Wir sind nun gut positioniert und schauen wieder optimistisch in die Zukunft. Der Umsatzzuwachs in den vergangenen Wochen zeigt aufs Neue, wie viel Potenzial in unserer Marke Burger King und in den Standorten liegen“, sagt Geschäftsführer und Eigentümer Tobias Wolf.

„Wir kamen in dem Verfahren gut voran, auch weil wir inzwischen wieder über ausreichend liquide Mittel verfügten und so die Suche nach einem Investor ohne Zeitdruck vonstattengehen konnte. Zusammen mit Geschäftsführung, Gläubigern und Banken ist es uns gelungen, das Unternehmen nachhaltig neu aufzustellen“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner.

„Die Ausgangslage sowie die durch den Geschäftsführer Tobias Wolf geplanten Sanierungsmaßnahmen waren prädestiniert für ein Eigenverwaltungsverfahren. Alle Beteiligten haben zugunsten einer stabilen Unternehmensfortführung sowie der Interessen der Gläubiger professionell zusammengearbeitet“, so der Sachwalter Marcus Winkler.

Über die toma gastro GmbH

Die toma gastro GmbH ist in der Systemgastronomie tätig und betreibt im Franchisesystem mit der Marke Burger King sechs Restaurants in Regensburg, Himmelkron (bei Kulmbach), Schlüsselfeld (bei Bamberg), Herrieden (bei Ansbach), Schnaittach (bei Nürnberg) und Amberg. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ellwangen und beschäftigt aktuell rund 140 Mitarbeiter. Geschäftsführer der toma gastro GmbH ist Tobias Wolf.

Über die Insolvenz in Eigenverwaltung

Das Insolvenzverfahren kann – anstelle des vom Amtsgericht bestellten Insolvenzverwalters – auch in Eigenverwaltung (§ 270 InsO ff.) geführt werden. Hierbei bleibt bzw. bleiben der oder die Geschäftsführer in der Verantwortung für das Unternehmen, überwacht durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter. Die Eigenverwaltung bietet sich an, wenn das Unternehmen den Antrag auf ein Insolvenzverfahren frühzeitig, z. B. bei drohender Zahlungsunfähigkeit, stellt und bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Plan mit dem Ziel der Sanierung vorlegt – wie es bei toma gastro der Fall war.

Wirecard AG – Schadensersatz für Aktionäre

Durch den Betrugsskandal bei der Wirecard AG haben Aktionäre und Anleiheinhaber enorme Verluste erlitten. Auch vielen Kleinsparern droht ein Verlust und sogar Totalverlust ihres Geldes, das sie in Zertifikaten und Anleihen mit Referenz auf die Wirecard-Aktien angelegt haben. Wir sind bereits damit befasst Schadensersatz für die Betroffenen durchzusetzen. Hier erhalten Sie kostenfrei die Information, ob auch Sie zum Kreis der Anleger gehören, die den Anspruch auf Schadensersatz haben.

Kann das Ostertag-Restaurant gerettet werden?

Aalen – Nachdem die Verwaltung der SEK Gastro & Event GmbH Ende April einen Insolvenzantrag beim Aalener Amtsgericht gestellt hat, wird jetzt versucht, ein Fortführungskonzept zu entwickeln.

Das Unternehmen hatte Ende April Insolvenz angemeldet. „Wegen der Corona-Krise sind auf absehbare Zeit keine größeren Feste und Veranstaltungen durchführbar, welche wir zur wirtschaftlichen Existenz zwingend benötigen. Nur eine Öffnung des Restaurantbetriebs würde nicht reichen um unsere Kosten zu decken“, so begründete Geschäftsführerin Stephanie Schiele diesen Schritt in einer Pressemitteilung im April.

Mit der Erstellung des Konzeptes betraut sind Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht und sein Team sowie ein Wirtschaftsjurist. Humpf und sein Team haben jetzt vier Wochen, bis Anfang Juni, Zeit, um ein Gutachten zu erstellen. Daraus soll hervorgehen, ob das Unternehmen gerettet werden kann. „Im Moment sind wir im Gespräch mit eventuellen Investoren und den Vermietern“, so Humpf auf Nachfrage unserer Redaktion.

Als Grund für den Insolvenzantrag nennt Humpf in einer Pressemitteilung die Umsatzrückgänge aufgrund der Corona Krise. Damit fehle die Liquidität um ausstehende Forderungen zu begleichen, heißt es weiter. „Wir halten die SEK für sanierungsfähig. Dies hängt jedoch von den aktuellen politischen Rahmenbedingungen ab“, so der Fachanwalt.

Dieser Artikel ist im Original in der Schwäbischen Zeitung erschienen. Sie finden in hier

In Krisenzeiten: Die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument

In Zeiten, in denen externe Ereignisse – wie aktuell die Corona-Krise – die Wirtschaft in einem massiven Ausmaß negativ beeinflussen, sehen sich zahlreiche Unternehmer vor der Gefahr in tief rote Zahlen abzurutschen oder gar dem Finanzdruck nicht standhalten zu können und in die Insolvenzreife zu geraten. Wenn es Ihnen auch so geht, drängt die Zeit auf ein schnelles Handeln. Eine besondere Chance für den Erhalt Ihres Unternehmens bietet hierbei das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dieses Sanierungsinstrument der Insolvenzordnung gibt Ihnen als Unternehmer die Möglichkeit, Ihr Unternehmen selbst durch die Krise zu führen, ohne die Zügel vollständig aus der Hand geben zu müssen. Bei diesem Sonderinsolvenzverfahren liegt der Sanierungsgedanke im Vordergrund, wodurch das Stigma der Regelinsolvenz vom Scheitern des Unternehmens oder gar dessen Zerschlagung verdrängt wird.

Der wesentliche Kernaspekt der Eigenverwaltung ist, dass die bisherige Geschäftsführung während der gesamten Insolvenz bestehen bleibt und die Sanierungsmaßnahmen eigenverantwortlich durchführt. Unterstützt werden Sie als Geschäftsführer hierbei durch erfahrene Sanierungsberater, die Ihnen neben der Erstellung eines ganzheitlichen Sanierungsplans auch bei der Einreichung gerichtlich geforderter Dokumente zur Seite stehen. Bei der Durchführung des Verfahrens werden die von Ihnen getroffenen Maßnahmen durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht. Dies dient zum einen der Interessenswahrung der Gläubiger und stärkt zudem das dringend benötigte Vertrauen der übrigen Beteiligten in die Sanierungsmaßnahmen.

Die wesentlichen Vorteile im Überblick:

  • Sie bleiben als Geschäftsführer im Amt und verlieren keine Weisungsbefugnis. Hierdurch bleiben das gesamte Know-how über die Branche, die Produkte sowie sämtliche Erfahrungswerte des Unternehmens erhalten. Denn Sie als Unternehmer kennen Ihr Unternehmen am besten!
  • Die gleichbleibende Führungsebene schafft Vertrauen bei Ihren Geschäftspartnern, so können langjährige Synergieeffekte weiterhin genutzt werden.
  • Die Insolvenz bietet Ihnen zusätzliche Möglichkeiten weitere Liquidität zu generieren. Diese sind u. a. der Anspruch auf Insolvenzgeld für max. 3 Monate, möglicher Einbehalt von Sozialabgaben und Steuern sowie teilweise Einsparungen bei Zahlungen aufgrund bestimmter Dauerschuldverhältnissen, z. B. Gewerberaummiete. Zudem haben Sie durch die Insolvenz ein Sonderkündigungsrecht für unwirtschaftliche Verträge.

Voraussetzungen der Eigenverwaltung (§ 270 InsO):

Das Eigenverwaltungsverfahren wird nur auf Ihren Antrag als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes (drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) eröffnet. Hierbei dürfen keine Umstände bekannt sein, die darauf schließen lassen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für Ihre Gläubiger führen wird. Vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts kann der vorläufige Gläubigerausschuss sich zur Anordnung der Eigenverwaltung äußern. Wird der Eigenverwaltungsantrag von einem einstimmigen Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses unterstützt, so gilt die Anordnung nicht als nachteilig für die Gläubiger. Um eventuell vorhandene Bedenken im Vorfeld zu entkräften, ist es empfehlenswert, bereits vor Antragstellung mit den wesentlichen Gläubigern das weitere Vorhaben zu besprechen sowie bereits frühzeitig einen Sanierungsberater mit an Bord zu holen. Zudem weisen wir darauf hin, dass die Antragstellung zu einem Zeitpunkt erfolgen sollte, in dem Ihnen die Zahlungsunfähigkeit lediglich droht. Denn es ist durchaus denkbar, dass der Gläubigerausschuss im Fall einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit aufgrund des Vertrauensverlustes über das Eigenverwaltungsverfahren ablehnend entscheiden wird.

Ihre Aufgaben im Eigenverwaltungsverfahren:

Neben der regelmäßigen Geschäftsführertätigkeit obliegt es Ihnen mit Hilfe Ihres Sanierungsberaters diese insolvenzspezifischen Aufgaben zu übernehmen:

  • Korrespondenz mit dem Insolvenzgericht, insbesondere regelmäßige Berichterstattung
  • Erstellung von Masse- und Gläubigerverzeichnis sowie der Vermögensübersicht
  • Verwertung der Insolvenzmasse

Grundsätzlich sind Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit in Ihren Entscheidungen weitestgehend frei und haben lediglich insolvenzspezifischen Vorgaben zu beachten. Nur bei besonderen Rechtsgeschäften, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, ist vorher die Zustimmung des Sachwalters einzuholen, sog. Zustimmungsvorbehalt (§ 277 InsO). Es ist dennoch ratsam, den Sachwalter im Vorfeld über den von Ihnen geplanten Kurs zu unterrichten und im Einvernehmen beider Seiten zu agieren.

Der Sachwalter

Der gerichtlich bestellte Sachwalter wird während der Dauer des Verfahrens die Geschäftsführung, insbesondere den Zahlungsverkehr überwachen sowie das Insolvenzgericht über das Verfahren unterrichten. Zudem obliegt es ihm die Insolvenztabelle zu führen sowie bestimmte Ansprüche für die Insolvenzmasse geltend zu machen (§§ 92 f InsO, §§ 129 ff InsO).

Fazit

Wir halten die Eigenverwaltung für ein starkes Sanierungsinstrument, dass gerade für Unternehmen, die vorwiegend aufgrund der Corona-Krise in Schieflage geraten sind, eine große Chance für dessen Erhalt bietet.

Wir helfen Ihnen die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung Ihres Unternehmens zu stellen und beraten Sie gerne rund um das Thema Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Für weitere Informationen kontaktieren Sie unser Insolvenzteam am Standort Aalen unter der Telefonnummer 07361 / 78004-200 oder per Email unter t.humpf@bp-tax.de.

Weinauktion: Hochwertigste Weine aus Insolvenz ersteigern

Ein edler Tropfen, egal ob Weißwein, Rotwein, Crémant oder Rosé, verzückt so manchen Gaumen. Preisgekrönte Weine der Spitzenklasse haben ihren Ursprung oftmals in Frankreich, denn kein zweites Land bietet eine derart vielfältige Weinanbautradition wie unser westlicher Nachbar. Gründe dafür gibt es viele, unter anderem die Mischung aus idealen klimatischen Bedingungen sowie optimale Böden, die beste Trauben hervorbringen. So mancher Weinliebhaber schaut deshalb auch mal über den Tellerrand, um erlesene Weine in seine persönliche Sammlung zu überführen. Versteigerungen eignen sich optimal, da hier eine selten anzutreffende Vielfalt aus Rebsorten und Jahrgängen gegeben ist, die keine Wünsche offenlässt.

In der Weinauktion bei HÄMMERLE: Mehr als 120 Kisten Premium Château aus einem Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter Tobias Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner hat mit Hämmerle den richtigen Partner für die Versteigerung gefunden. Namhafte Weingüter wie das Château Mouton-Rothschild, das Château d’Yquem, Château Cheval Blanc oder auch Heidsieck sind jedem Weinliebhaber garantiert ein Begriff. Sie stehen für teils jahrhundertealte Weinanbautraditionen, preisgekrönte Jahrgänge und zieren regelmäßig die internationalen Hitlisten der teuersten Weine der Welt. Wie wäre es, wenn sich ein solcher Schatz in der HÄMMERLE Weinauktion wiederfindet, die bis zum 18.10.2019 stattfindet und bei der über 120 Kisten Premium Château unter den Hammer kommen. Mit Sicherheit keine schlechte Gelegenheit für alle Sammler und Freunde des feuchten Gaumens, um einfach mal vorbeizuschauen und mitzubieten.

Wir haben das Privileg, die Schatztruhe eines insolventen Unternehmens zu verwerten und insgesamt mehr als 120 Kisten á sechs oder zwölf Flaschen in unsere aktuelle Weinauktion zu bringen. Das Ganze findet als Online-Auktion statt und wird durch HÄMMERLE als öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator geleitet. Wir stellen eine ordnungsgemäße Auktion treuhänderisch sicher.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Konvolut an Weinen verschiedener Weingüter, die bei der HÄMMERLE Auktion am 18.10.2019 an den Höchstbietenden gehen:

Weitere Informationen zur Auktion finden Sie hier: https://www.haemmerle.de/de/objekte/au-1551/hochwertigste_weine_aus_frankreich?Lstatus=1