Die Bedeutung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) für Arbeitnehmer und Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das 2023 in Kraft trat, sorgt aktuell für große Diskussionen in der deutschen Rechtslandschaft. Es setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um und regelt den Schutz von Personen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen oder Behörden melden.

Hintergrund und Ziele
Das Gesetz zielt darauf ab, Whistleblower vor Repressalien wie Kündigungen, Versetzungen oder Diskriminierungen zu schützen. Es soll zudem Transparenz und Integrität in Organisationen fördern, indem es auf sichere Kanäle zur Meldung von Rechtsverstößen setzt.

Pflichten für Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Diese Stellen müssen unabhängig arbeiten und sicherstellen, dass Hinweisgeber anonym bleiben können, wenn sie dies wünschen. Für kleinere Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2024.

Bedeutung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer bietet das HinSchG eine größere Rechtssicherheit. Wer beispielsweise Korruption, Datenschutzverstöße oder Umweltschutzvergehen meldet, ist durch das Gesetz geschützt, solange die Meldung auf tatsächlichen oder plausiblen Informationen basiert. Das Gesetz deckt aber keine rein arbeitsrechtlichen Konflikte, wie Gehaltsfragen, ab.

Kritik und Herausforderungen
Kritiker bemängeln den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen, sowie die mögliche Überlastung externer Meldestellen. Zudem bleibt die Frage offen, wie effektiv der Schutz für Hinweisgeber in der Praxis durchgesetzt werden kann.

Fazit
Das HinSchG ist ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um Chancen und Risiken dieses Gesetzes richtig einzuschätzen.

Wie es für die Varta-Aktionäre weitergeht

Wie es für die Varta-Aktionäre weitergeht Interview Rechtsanwalt Tobias Humpf aus Aalen erklärt, warum er im der Fast-Pleite bei Varta ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bevorzugt hätte – und was Aktionärinnen und Aktionäre jetzt tun sollten. Von Bernhard Hampp

Der Ellwanger Batteriehersteller Varta AG hat angekündigt, sich über einen Schuldenschnitt sanieren zu wollen. Die bisherigen Aktionäre drohen bei diesem Verfahren leer auszugehen. Der Aalener Rechtsanwalt Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenz und Sanierungsrecht, sowie Bank und Kapitalmarktrecht, führt seit mehr als 20 Jahren über 1000 Fälle zu erfolgreichen Ergebnissen geführt. Er erklärt, was Aktionäre nun tun sollten.

Was ist es für ein Verfahren, mit dem sich Varta entschulden will?

Varta AG plant, sich durch ein Restrukturierungsverfahren nach dem deutschen Restrukturierungsrahmen (StaRUG) zu entschulden. Dieses Verfahren ermöglicht es Unternehmen, ihre Schulden außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens umzustrukturieren. Es bietet die Möglichkeit, einen Restrukturierungsplan mit den Gläubigern zu verhandeln und zu verabschieden, der unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden kann.

Wovon hängt es ab, ob dieses Verfahren in Kraft tritt?

Das StaRUGVerfahren tritt in Kraft, wenn zum einen ein Restrukturierungsplan erstellt und den Gläubigern vorgelegt wird, die Mehrheit der betroffenen Gläubiger dem Plan zustimmt sowie das zuständige Restrukturierungsgericht den Plan bestätigt, sofern er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Gab es bereits ähnliche Fälle?Ähnliche Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG wurden bereits bei anderen deutschen Unternehmen durchgeführt. Ein bekanntes Beispiel ist die Restrukturierung der Adler Modemärkte AG. Solche Verfahren sind besonders für mittelständische Unternehmen relevant, die eine geordnete Entschuldung ohne die negativen Folgen einer Insolvenz anstreben.

Was ist der Unterschied zu einem Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist ein formelles gerichtliches Verfahren zur Abwicklung oder Sanierung eines zahlungsunfähigen Unternehmens. In der Regel wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt. Ein StaRUGVerfahren ist ein außergerichtliches Restrukturierungsverfahren, das dem Unternehmen ermöglicht, weiterhin operativ tätig zu bleiben. Ein Restrukturierungsbeauftragter kann bestellt werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Hätten Sie ein Insolvenzverfahren als sinnvoller angesehen?

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) könnte sinnvoll sein, wenn eine umfassendere gerichtliche Kontrolle und ein gerichtlicher Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gewünscht sind. Dies könnte auch Vertrauen bei den Gläubigern und Aktionären schaffen. Mir persönlich ist das Eigenverwaltungsverfahren lieber und gegebenenfalls auch kostengünstiger, obwohl dies nach den gesetzlichen Vorgaben nicht sein sollte. Ich denke hier wurde das Verfahren gewählt, um möglicherweise das Wort „Eigenverwaltung“ zu vermeiden.

Es ist nun von „Enteignung“ der VartaAktionäre die Rede.

Eine „Enteignung“ der VartaAktionäre könnte zutreffen, wenn im Rahmen des Restrukturierungsplans erhebliche Kapitalmaßnahmen durchgeführt werden, wie zum Beispiel Kapitalherabsetzungen oder erhöhungen, die den Wert der bestehenden Aktien massiv verwässern oder gar entwerten. Dies ist jedoch rechtlich keine Enteignung im klassischen Sinne, sondern eine notwendige Maßnahme zur Sanierung des Unternehmens. Nachdem der Aktienkurs ja ohnehin massiv gefallen ist, sind die Aktionäre je bereits jetzt betroffen.

Was passiert mit dem verbundenen Stimmrecht?

Das Stimmrecht der Aktionäre könnte durch Maßnahmen wie Kapitalherabsetzungen und anschließende Kapitalerhöhungen stark verwässert werden. Dies hängt von den genauen Bestimmungen des Restrukturierungsplans ab. Aktionäre könnten ihre bisherigen Stimmrechte verlieren oder stark eingeschränkt sehen.

Haben sich auch Kommunen in großem Stil als VartaAktionäre engagiert?

Hierzu liegen keine spezifischen Informationen vor. Sollte dies der Fall sein, könnten Kommunen als institutionelle Anleger betroffen sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Interessen zu schützen. Die Kommunien sind ja durch Steuerausfälle oder auch mittelbar durch den Personalabbau betroffen.

Für Personen, die VartaAktien besitzen: Was ist jetzt zu tun?

Privatanleger sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und Informationen der Varta AG sowie der Medien einholen. Gegebenenfalls sollten sie rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu verstehen. Außerdem: überlegen, ob sie an Gläubigerversammlungen oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, um ihre Interessen zu vertreten.

Was passiert, wenn VartaAktionäre einfach nichts tun?

Sollten Aktionäre nichts unternehmen, werden die Maßnahmen des Restrukturierungsplans ohne ihre aktive Mitwirkung durchgeführt. Dies könnte zu einem erheblichen Wertverlust ihrer Aktien führen, ohne dass sie die Möglichkeit haben, Einfluss zu nehmen oder sich zu wehren.

Gibt es Möglichkeiten, sich gegen die Enteignung zu wehren?

Ja, Aktionäre können mittelbar im Rahmen der Hauptversammlung ihre Rechte waren.

Werden VartaAktien zu einem späteren Zeitpunkt wieder an der Börse gehandelt werden?

Dies hängt von der erfolgreichen Umsetzung des Restrukturierungsplans ab. Sollte die Restrukturierung gelingen, könnten die Aktien weiterhin oder wieder gehandelt werden. Andernfalls könnte eine Delistung erfolgen.

Erscheint Ihnen der Weg der Varta AG Erfolg versprechend?Der Erfolg des Weges hängt von mehreren Faktoren ab: Der Zustimmung und Unterstützung der Gläubiger, der Effektivität des Restrukturierungsplans sowie den markt und wirtschaftlichen Bedingungen.

Entsteht ein Imageschaden für das Unternehmen?

Die Reaktionen könnten gemischt sein. Während Gläubiger und Investoren eine erfolgreiche Restrukturierung begrüßen könnten, könnte es bei anderen Stakeholdern, insbesondere Aktionären, zu negativen Reaktionen und einem Imageschaden kommen. Langfristig könnte der Erfolg des Plans jedoch das Vertrauen wiederherstellen.

Was ist die Langfristperspektive des Unternehmens nach der Restrukturierung?

Das hängt davon ab, welche Maßnahmen Varta AG plant, um langfristig wieder profitabel zu werden und das Vertrauen der Investoren zurückzugewinnen. Dies umfasst strategische Geschäftsentscheidungen, Investitionen in neue Technologien oder Märkte und die Verbesserung der operativen Effizienz.

Erfolgreiche Lösung für Subway Insolvenz Rothenburg o.T.

Insolvenzverwalter Tobias Humpf erzielt erfolgreiche Lösung für Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber, alle Arbeitsplätze konnten gerettet werden

Tobias Humpf, Insolvenzverwalter der Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber, hat eine zufriedenstellende Lösung für das Unternehmen erreicht. Nach intensiven Verhandlungen konnte der Geschäftsbetrieb erfolgreich zum 1. April 2024 an einen neuen Eigentümer übertragen werden. Alle 16 Arbeitsplätze konnten dadurch gerettet werden. Der beauftragte Dienstleister für den M&A Prozess, die EKConsult Unternehmensberatung GmbH, hat mithilfe von Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf und seinem Team Wirtschaftsjurist L.L.M. Tobias Nagel und Rechtsanwältin Miriam Humpf einen finanzkräftigen Investor gefunden. Nachdem im Februar 2024 Insolvenzantrag gestellt wurde, und Rechtsanwalt Humpf und seinem Team ein Insolvenzgeldzeitraum von nur wenigen Wochen zur Verfügung stand, musste schnellstmöglich ein neuer Investor gefunden werden, um den Geschäftsbetrieb zu sanieren. Nach Gesprächen mit zahlreichen Interessenten hat sich der beauftragte Dienstleister mit Zustimmung des Insolvenzverwalters Herr Humpf für einen Investor entschieden, die RoMaS GbR. Der Käufer betreibt bereits die Subway Filialen in Kitzingen und Geiselwind und hat sein Portfolio nun um einen weiteren exponierten Standort erweitert.

„Die Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Gemeinschaft, und es war mein oberstes Ziel, eine Lösung zu finden, die nicht nur die Interessen der Gläubiger wahrt, sondern auch die Arbeitsplätze erhält und die Zukunft des Unternehmens sichert“, kommentierte Insolvenzverwalter Tobias Humpf. „Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Zusammenarbeit während dieses Prozesses.“

Die Filiale in Rothenburg ob der Tauber, ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und Besucher, wird unter neuer Führung weiterhin ihren Kunden hochwertige Produkte und erstklassigen Service bieten. Insolvenzverwalter Tobias Humpf und sein Team werden den reibungslosen Übergang unterstützen und stehen für Fragen zur Verfügung.

„Wir sind zuversichtlich, dass der neue Eigentümer die Tradition und den Charme der Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber bewahren wird“, sagte Tobias Humpf. „Die Übernahme stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Stabilität und Wachstum für das Unternehmen dar.“

Die Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB ist seit vielen Jahren auf die Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert. Es ist eine Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit fünf Standorten. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der Übertragung und Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Tobias Humpf ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in allen Branchen. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung aufgrund erfolgreicher Sanierung von Burger King und Nordseefilialen im Bereich der Systemgastronomie und Lebensmittelindustrie.

Insolvenzverfahren Heinzmann GmbH Steinheim am Albuch

Vorläufiger Insolvenzverwalter Tobias Humpf hat die Arbeit aufgenommen / Sanierungsexperte Tobias Humpf als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, gute Chancen auf Investorenlösung und Sanierung des Unternehmens, Sanierungsoptionen für den Werkzeugbau, Stanzteile zur Spannung und Schachzubehör werden geprüft.

Das Amtsgericht Aalen hat am 09.04.2024 das vorläufige Insolvenzverwahren über das Vermögen der Heinzmann Metallverarbeitungs GmbH in Steinheim angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Humpf der Anwaltskanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind einzustellen.

Die Heinzmann Metallverarbeitungs GmbH ist ein Spezialist für Werkzeugbau, Stanzteile zur Spannung und Schachzubehör. Diese fertigt nach Kundenvorgaben Prototypen, Vorrichtungen und Serienproduktion in bester Qualität. Das seit 1983 operierende Unternehmen hat seinen Sitz in Steinheim.

Für die Fortführung und Sanierung des Unternehmens sieht Rechtsanwalt Humpf gute Erfolgschancen. Die Gesellschaft betreibt attraktive Produkte und besitzt eine gute Reputation.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird Investorengespräche aufgreifen und einen strukturierten Investorenprozess aufsetzen. Das Team um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LL.M. wird hierbei zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs beitragen. Die Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB ist seit vielen Jahren auf die Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert. Es ist eine Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit fünf Standorten. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der Übertragung und Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Tobias Humpf ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in allen Branchen. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Metallbearbeitung

DAS.HOCHGRAT und Restaurant DIE.SPEISEKAMMER in Oberstaufen melden Insolvenz an

Das renommierte Chalet-Hotel „Das Hochgrat“ sowie das dazugehörige Restaurant „Die Speisekammer“ haben bekannt gegeben, dass aufgrund anhaltender wirtschaftlicher Schwierigkeiten nun offiziell Insolvenz angemeldet wurde. Trotz intensiver Bemühungen und einer umfassenden Restrukturierungsstrategie in den letzten Jahren, konnten die finanziellen Herausforderungen nicht überwunden werden.

Die beiden Geschäftsführer Andrea Emser und Thomas Klopfer hoffen darauf im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann.

Ihnen zur Seite steht die Anwalts- und Steuerberater-Kanzlei Prof. Dr. Baimann + Partner. Rechtsanwalt Tobias Humpf als Expert für Insolvenz- und Sanierungsrecht arbeitet mit seinem Team um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel an der Rettung des Unternehmens.

Das renommierte Chalet-Hotel „Das Hochgrat“ sowie das dazugehörige Restaurant „Die Speisekammer“ haben bekannt gegeben, dass aufgrund anhaltender wirtschaftlicher Schwierigkeiten nun offiziell Insolvenz angemeldet wurde. Trotz intensiver Bemühungen und einer umfassenden Restrukturierungsstrategie in den letzten Jahren, konnten die finanziellen Herausforderungen nicht überwunden werden.

Die beiden Geschäftsführer Andrea Emser und Thomas Klopfer hoffen darauf im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann.

Ihnen zur Seite steht die Anwalts- und Steuerberater-Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner. Rechtsanwalt Tobias Humpf als Expert für Insolvenz- und Sanierungsrecht arbeitet mit seinem Team um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel an der Rettung des Unternehmens.

Einer der Gründe: 2021 und 2022 sei wegen der Pandemie und daraus resultierender Unsicherheiten Urlaub in Deutschland hoch im Kurs gestanden. 2023 wollten deshalb viele wieder ins Ausland reisen. „Wir versuchen, wieder auf die Beine zu kommen“, sagen Emser und Klopfer. Entsprechend bleibe das Hotel in Betrieb; das Restaurant soll nach dem Betriebsurlaub am Samstag wie geplant wieder öffnen. Wie es im Detail weitergehe, sei noch offen. ,,Oberstes Ziel ist es, die Betriebsgesellschaft auf einen stabilen Kurs zurückzubringen und die Interessen aller Beteiligten bestmöglich zu wahren“ ergänzt Humpf.

Subway Restaurant in Rothenburg ob der Tauber: Vorläufiger Insolvenzverwalter setzt auf Fortführung

Das Subway Restaurant in Rothenburg ob der Tauber hat am 24. Januar 2024 Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Erbrecht, bestellt.

Rechtsanwalt Humpf ist ein erfahrener Insolvenzverwalter mit langjähriger Erfahrung in der Gastronomie. Er war unter anderem für die Insolvenzverwaltung von Nordsee-Restaurants und Burger King-Filialen verantwortlich. In diesen Verfahren konnte er jeweils eine erfolgreiche Fortführung des Betriebes erreichen.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir auch im Fall des Subway Restaurants in Rothenburg ob der Tauber eine tragfähige Lösung finden werden“, erklärt Rechtsanwalt Humpf. „Der Standort ist gut und das Team ist motiviert. Ich werde alles daransetzen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben.“

Rechtsanwalt Humpf hat bereits erste Gespräche mit dem Eigentümer des Restaurants geführt. Außerdem hat er einen Sachverständigen beauftragt, den Betrieb zu bewerten.

Mit seinem Team aus Juristen und Steuerberatern um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LLM wird ein Fortführungskonzept erarbeitet.

„Ich bin überzeugt, dass das Subway Restaurant in Rothenburg ob der Tauber eine Zukunft hat“, so Rechtsanwalt Humpf. „Das Restaurant ist ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und Touristen. Ich werde alles daransetzen, dass es auch in Zukunft ein fester Bestandteil der Rothenburger Gastronomielandschaft bleibt.“

Rückforderung von Corona-Hilfen

Sachverhalt

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden von Bund und Ländern zahlreiche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige bereitgestellt. Diese Maßnahmen waren in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z. B. die Existenzgefährdung des Unternehmens oder die Einhaltung der Corona-Auflagen.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Corona-Hilfe nicht erfüllt waren oder dass die Hilfe zu Unrecht in zu hoher Höhe ausgezahlt wurde. In diesen Fällen kann die Behörde die Rückzahlung der Hilfe verlangen.

Rechtsgrundlage

Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist in den jeweiligen Gesetzen oder Verordnungen, die die Hilfen vorsehen, geregelt. In der Regel ist die Rückforderungsentscheidung an die Behörde, die die Hilfe bewilligt hat, übertragen.

Frist

Die Frist für die Rückforderung von Corona-Hilfen ist in der Regel fünf Jahre. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde von der Unberechtigung der Hilfe Kenntnis erlangt hat.

Rechtsfolgen

Die Rückzahlung einer Corona-Hilfe ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die Behörde kann die Rückzahlung durch Verwaltungsakt anordnen.
Wird die Rückzahlung nicht freiwillig geleistet, kann die Behörde die Zahlung durch Zwangsmittel, wie z. B. eine Zwangsvollstreckung, durchsetzen.

Praxishinweise

Unternehmen und Selbstständige, die eine Rückforderung einer Corona-Hilfe erhalten haben, sollten diese sorgfältig prüfen.
In Zweifelsfällen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Mögliche Einwendungen

Gegen eine Rückforderung einer Corona-Hilfe können verschiedene Einwendungen erhoben werden, z. B.:

  • Die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe waren erfüllt.
  • Die Hilfe wurde nicht zu Unrecht in zu hoher Höhe ausgezahlt.
  • Die Rückforderungsfrist ist abgelaufen.

Fazit

Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist ein ernstzunehmendes Thema. Unternehmen und Selbstständige sollten sich daher vorsichtshalber rechtlich beraten lassen, wenn sie eine Rückforderungsaufforderung erhalten habe.

Steuerinformationen für Mandanten 12/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe Dezember 2023

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Aus- und Weiterbildungskosten der eigenen Kinder als Betriebsausgaben
  3. Wertfeststellungen für Erbschaftsteuer bindend
  4. Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
  5. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  6. Unterbringung in einer Wohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastung
  7. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung mit Überschusseinkünften

Steuerinformationen für Mandanten 11/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe November 2023

  1. Sonderausgaben 2023
  2. Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2023 anschaffen
  3. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  4. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2023 bezahlen
  5. Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023
  6. Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
  7. Lohnsteuer-Ermäßigung

Steuerinformationen für Mandanten 10/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe Oktober 2023

  1. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs
  2. Privates Veräußerungsgeschäft nach Grundstücksteilung
  3. Handwerkerleistungen in unentgeltlich überlassener Wohnung
  4. Angemessene Verzinsung bei Gesellschafterkonten
  5. „Essen auf Rädern“: Aufwendungen keine außergewöhnlichen Belastungen
  6. Erbschaftsteuerbefreiung des „Familienheims“ bei Selbstnutzung
  7. Investitionsbeträge und Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben – Investitionsfristen beachten