Grundsteuer Einspruch – Ihr Weg zur fairen Besteuerung

Sind Sie mit Ihrem Grundsteuerbescheid unzufrieden? Wir prüfen Ihren Bescheid auf Fehler!

Die Grundsteuer trifft Immobilienbesitzer jedes Jahr aufs Neue. Viele Eigentümer können jedoch nicht immer verstehen, wie der Steuerbescheid errechnet wurde und ob der festgelegte Betrag tatsächlich korrekt ist. Was viele nicht wissen: Als Steuerpflichtiger haben Sie das Recht, gegen Ihren Grundsteuerbescheid Einspruch einzulegen und diesen juristisch überprüfen zu lassen.

Warum sollte ich Einspruch gegen meinen Grundsteuerbescheid einlegen?

Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf verschiedenen Faktoren und Berechnungen, die fehleranfällig sein können. Diese Fehler können zu einer zu hohen Steuerbelastung führen. Ein Einspruch gegen den Bescheid ist daher nicht nur Ihr gutes Recht, sondern kann auch erhebliche finanzielle Vorteile für Sie bringen. Typische Fehlerquellen können sein:

  • Falsche Einordnung der Grundstückskategorie
  • Fehlerhafte Flächenangaben
  • Falsche Berechnungsgrundlagen bei der Einheitswert-Feststellung
  • Unzutreffende Hebesätze

Unsere Kanzlei prüft Ihren Grundsteuerbescheid fachkundig. Mit unserer Expertise als Rechtsanwälte und Steuerberater können wir Sie umfassend und kompetent vertreten. Unsere Prüfungen basieren auf tiefgehender Analyse steuerlicher und rechtlicher Grundlagen, um sicherzustellen, dass Ihr Steuerbescheid korrekt und rechtens ist.

Unser Vorgehen – transparent und effizient. Wir prüfen Ihren Grundsteuerbescheid detailliert und ergebnisoffen. Nach Durchsicht des Bescheids und relevanter Unterlagen identifizieren wir mögliche Fehlerquellen und Berechnungsfehler und informieren wir Sie über unsere Ergebnisse..

Mit jahrelanger Erfahrung im Steuer- und Immobilienrecht bieten wir Ihnen fundierte Rechtsberatung und Steuerexpertise.

Nutzen Sie die Chance, eine gerechte Besteuerung zu erreichen! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie Ihren Grundsteuerbescheid von unseren Experten überprüfen.

Investorensuche gestaltet sich schwieriger

Interview Insolvenzverwalter Tobias Humpf erklärt, warum die Zahl der Insolvenzen auch auf der Ostalb steigt, welche Branchen besonders betroffen sind und wie ein Insolvenzverwalter arbeitet. Von Robert Schwarz

Die schlechte konjunkturelle Lage macht vielen Betrieben zu schaffen.
Die Zahl der Insolvenzen im Land steigt. Insolvenzverwalter Tobias Humpf erklärt die Hintergründe und warum die Investorensuche immer schwieriger wird.

Herr Humpf, die Zahl der Insolvenzen in Deutschland steigt. Sie betreuen in der Region derzeit mehrere Verfahren. Wie ist die Lage auf der Ostalb?

Tobias Humpf: Die Lage auf der Ostalb spiegelt den bundesweiten Trend wider: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt. Während wir in den vergangenen Jahren durch staatliche Hilfen und günstige Finanzierungsbedingungen eine historisch niedrige Insolvenzquote hatten, sehen wir nun eine Rückkehr zu normalen, wenn nicht sogar überdurchschnittlichen Insolvenzzahlen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die durch hohe Energiekosten, gestiegene Zinsen und eine insgesamt schwache Wirtschaftslage unter Druck geraten sind.

„Viele Betriebe kämpfen inzwischen mit sinkenden Margen und höheren Fixkosten.“
Tobias Humpf, Insolvenzverwalter

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Besonders betroffen ist aktuell zum einen die Bau- und Immobilienbranche. Durch die gestiegenen Zinsen haben viele Bauprojekte gestoppt. Gleichzeitig halten sich Käufer und Investoren zurück. Auch im Einzelhandel haben viele Betriebe zu kämpfen. Der strukturelle Wandel durch den Online-Handel und die Zurückhaltung der Verbraucher aufgrund der Inflation setzen insbesondere kleinere und mittelgroße Händler unter Druck.

Ebenso ist die Industrie und hier die Automobilzulieferer betroffen. Viele Zulieferer leiden unter der schwachen Nachfrage, hohen Energiekosten und der Transformation zur Elektromobilität. Unternehmen, die stark vom Verbrennungsmotor abhängig sind, stehen vor großen Herausforderungen.

Und nicht zuletzt leidet derzeit die Gastronomie unter gestiegenen Lebensmittel- und Personalkosten sowie unter der Zurückhaltung vieler Verbraucher, die aufgrund der Inflation seltener essen gehen. Hinzu kommen hohe Energiepreise, Fachkräftemangel und teilweise Nachwirkungen der Pandemie. Viele Betriebe kämpfen inzwischen mit sinkenden Margen und höheren Fixkosten, sodass selbst gut geführte Restaurants zunehmend unter Druck geraten.

Mit welchen Problemen haben die Firmen aktuell zu kämpfen? Was stürzt sie in die Insolvenz?

Es gibt mehrere Faktoren, die Unternehmen in die Insolvenz treiben: Liquiditätsengpässe durch ausbleibende Zahlungen und gestiegene Finanzierungskosten sind ein Faktor. Kosten für Energie, Personal und Rohstoffe ein weiterer.

Insbesondere in der Bau- und Zulieferbranche gehen derzeit die Aufträge zurück. Viele Firmen leiden auch unter fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten aufgrund der gestiegenen Zinsen. Und schlussendlich sind viele Probleme persönlicher Natur: etwa mangelnde unternehmerische Fähigkeiten und Fehleinschätzungen von Risiken in den Firmen. Dazu gehören aber ebenfalls private Schicksalsschläge – und manchmal ist es auch einfach nur Pech, die Unternehmer unerwartet treffen können.

Bei einer Insolvenz ist die Rettung häufig nur mit neuem Investor möglich. Die konjunkturelle Lage ist mau. Wie wirkt sich das auf die Investorensuche aus?

Die Investorensuche gestaltet sich aktuell schwieriger als in vergangenen Jahren. Strategische Investoren – also Unternehmen aus der gleichen Branche – zeigen weiterhin Interesse, wenn sie Synergien sehen. Schwieriger ist es, Finanzinvestoren zu gewinnen, da die Risikoabwägung aktuell kritischer ausfällt. Banken sind bei der Finanzierung von Übernahmen ebenfalls vorsichtiger geworden. Hier beobachten wir auch mit renommierten, leistungsfähigen Dienstleistern zusammen.

Ein Unternehmen meldet Insolvenz, das Gericht beruft Sie zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Was tun Sie als Erstes?

Erstes Ziel ist es, den Betrieb so lange wie möglich zu stabilisieren. Konkret bedeutet das: zuerst die Bestandsaufnahme. Wir verschaffen uns einen Überblick über Liquidität, laufende Aufträge und Auftragslage. Besonders wichtig sind vor allem die Schuldverhältnisse.

Danach suche ich das Gespräch mit der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern. Bei Insolvenz ist transparente Kommunikation enorm wichtig, um Unsicherheiten zu reduzieren. Der nächste Schritt ist die Sicherung der Liquidität: Wir prüfen, ob Mittel vorhanden sind oder ob kurzfristige Finanzierungen oder Insolvenzgeld erforderlich sind.

Im Anschluss suchen wir das Gespräch mit den Kunden, um Vertrauen von Kunden und Lieferanten herzustellen und Stornierungen zu vermeiden. Falls eine Rettung möglich ist, folgt dann die Erarbeitung des Sanierungsplans.

Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht – theoretische Voraussetzungen erfüllt

Mit großer Freude gratulieren wir unserem Kollegen Johannes Kopf zu einem herausragenden Meilenstein: Er hat heute erfolgreich die theoretischen Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel im Handels- und Gesellschaftsrecht durch die Absolvierung der erforderlichen Klausuren erfüllt. Dieser bedeutende Schritt unterstreicht sein Engagement für höchste Fachkompetenz und Exzellenz in der Rechtsberatung. Wir sind stolz auf seine beeindruckende Leistung und freuen uns, ihn auf seinem Weg zur weiteren beruflichen Spezialisierung zu begleiten.

Fortführung des Geschäftsbetriebs der Kaiser Nachhaltig Heizen GmbH

Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über die Kaiser Nachhaltig Heizen GmbH in Gerstetten wurde der erfahrene Rechtsanwalt Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Humpf ist spezialisiert auf Unternehmensfortführungen und Sanierungen und wird sich aktiv für den Erhalt und die Stabilisierung der Kaiser GmbH einsetzen. Als Experte für Insolvenz- und Sanierungsrecht arbeitet RA Humpf, mit seinem Team um Wirtschaftsjuristen Tobias Nagel derzeit an der Rettung.

Das Unternehmen, das sich auf nachhaltige Heizlösungen wie Wärmepumpen, Solarenergie und moderne Festbrennstoffe spezialisiert hat, wird trotz des Insolvenzverfahrens weiterhin den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrechterhalten. Die Priorität liegt nun darauf, die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden zu sichern und die bisherigen Kundenbeziehungen sowie laufenden Projekte stabil fortzuführen.

Dank der positiven Entwicklungsaussichten und des attraktiven Produktportfolios sieht Humpf gute Chancen für eine nachhaltige Lösung und einen potenziellen Neustart. Zudem wird ein strukturierter Investorenprozess gestartet, um die Kaiser GmbH auf eine gesicherte wirtschaftliche Basis zu stellen. Die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Weiterführung der Dienstleistungen, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien, sind zentrale Ziele dieses Verfahrens.

Die Kaiser Nachhaltig Heizen GmbH bietet Lösungen zur umweltfreundlichen Beheizung von Wohnhäusern und holzverarbeitenden Betrieben. Die Dienstleistungen des Unternehmens in

den Bereichen Holzheizungen, Wärmepumpen und Solarenergie haben sich über die Jahre in der Region einen exzellenten Ruf erarbeitet. Durch das Know-how des Unternehmens und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt die Kaiser GmbH ein starker Partner für nachhaltige Heizungslösungen.

„Unser Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze zu sichern und Kaiser Nachhaltig Heizen GmbH zukunftsfähig aufzustellen,“ so Humpf. „Gemeinsam mit den Mitarbeitenden werden wir in den kommenden Wochen an einer Sanierungslösung arbeiten, die den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens legt.“

Die Bedeutung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) für Arbeitnehmer und Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das 2023 in Kraft trat, sorgt aktuell für große Diskussionen in der deutschen Rechtslandschaft. Es setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um und regelt den Schutz von Personen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen oder Behörden melden.

Hintergrund und Ziele
Das Gesetz zielt darauf ab, Whistleblower vor Repressalien wie Kündigungen, Versetzungen oder Diskriminierungen zu schützen. Es soll zudem Transparenz und Integrität in Organisationen fördern, indem es auf sichere Kanäle zur Meldung von Rechtsverstößen setzt.

Pflichten für Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Diese Stellen müssen unabhängig arbeiten und sicherstellen, dass Hinweisgeber anonym bleiben können, wenn sie dies wünschen. Für kleinere Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2024.

Bedeutung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer bietet das HinSchG eine größere Rechtssicherheit. Wer beispielsweise Korruption, Datenschutzverstöße oder Umweltschutzvergehen meldet, ist durch das Gesetz geschützt, solange die Meldung auf tatsächlichen oder plausiblen Informationen basiert. Das Gesetz deckt aber keine rein arbeitsrechtlichen Konflikte, wie Gehaltsfragen, ab.

Kritik und Herausforderungen
Kritiker bemängeln den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen, sowie die mögliche Überlastung externer Meldestellen. Zudem bleibt die Frage offen, wie effektiv der Schutz für Hinweisgeber in der Praxis durchgesetzt werden kann.

Fazit
Das HinSchG ist ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um Chancen und Risiken dieses Gesetzes richtig einzuschätzen.

Neue Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei BP

Mein Name ist Diana Felsenstein. Nach vielen Jahren in München zog es mich nun meiner Heimat, dem Donau Ries, näher in „die schönste Altstadt Deutschlands“. So bin ich seit Kurzem Neu-Dinkelsbühlerin.
Nach meiner Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei in München freue ich mich, ab September das Anwaltsteam der Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB als Fachanwältin für Verwaltungsrecht zu verstärken und den Bereich des Verwaltungsrechts neu aufzubauen.

Ich berate überregional sowohl Unternehmen als auch Kommunen und Privatpersonen im Öffentlichen Recht. Dabei vertrete ich meine Mandantschaft außergerichtlich sowie vor Gericht.
Zu meinen Schwerpunkten gehören insbesondere die Beratung und Vertretung:

• von Unternehmen im Bereich des Umwelt-, Immissionsschutz- und Abfallrechts, insbesondere in Anlagenzulassungsverfahren.

• von Unternehmen (z.B. des Energiesektors) bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren zur Zulassung von Energieanlagen (insbesondere Wasserkraftanlagen, Leitungsbauvorhaben), auch im Hinblick auf die damit zusammenhängenden umweltrechtlichen und wegerechtlichen Problemstellungen.

• von Kommunen in kommunal- und baurechtlichen Angelegenheiten.

• von Bauherren in Baugenehmigungsverfahren sowie durch ein Bauvorhaben betroffene Nachbarn bei der Wahrung ihrer Rechte, in Klageverfahren sowie Eilverfahren.

• von Denkmaleigentümern zu Fragestellungen des Denkmalschutzrechts, insbesondere im Rahmen von Genehmigungsverfahren.

Ich freue mich auf Ihre Anfragen und stehe gerne für ein Beratungsgespräch telefonisch oder vor Ort in der Kanzlei zur Verfügung.

Wie es für die Varta-Aktionäre weitergeht

Wie es für die Varta-Aktionäre weitergeht Interview Rechtsanwalt Tobias Humpf aus Aalen erklärt, warum er im der Fast-Pleite bei Varta ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bevorzugt hätte – und was Aktionärinnen und Aktionäre jetzt tun sollten. Von Bernhard Hampp

Der Ellwanger Batteriehersteller Varta AG hat angekündigt, sich über einen Schuldenschnitt sanieren zu wollen. Die bisherigen Aktionäre drohen bei diesem Verfahren leer auszugehen. Der Aalener Rechtsanwalt Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenz und Sanierungsrecht, sowie Bank und Kapitalmarktrecht, führt seit mehr als 20 Jahren über 1000 Fälle zu erfolgreichen Ergebnissen geführt. Er erklärt, was Aktionäre nun tun sollten.

Was ist es für ein Verfahren, mit dem sich Varta entschulden will?

Varta AG plant, sich durch ein Restrukturierungsverfahren nach dem deutschen Restrukturierungsrahmen (StaRUG) zu entschulden. Dieses Verfahren ermöglicht es Unternehmen, ihre Schulden außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens umzustrukturieren. Es bietet die Möglichkeit, einen Restrukturierungsplan mit den Gläubigern zu verhandeln und zu verabschieden, der unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden kann.

Wovon hängt es ab, ob dieses Verfahren in Kraft tritt?

Das StaRUGVerfahren tritt in Kraft, wenn zum einen ein Restrukturierungsplan erstellt und den Gläubigern vorgelegt wird, die Mehrheit der betroffenen Gläubiger dem Plan zustimmt sowie das zuständige Restrukturierungsgericht den Plan bestätigt, sofern er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Gab es bereits ähnliche Fälle?Ähnliche Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG wurden bereits bei anderen deutschen Unternehmen durchgeführt. Ein bekanntes Beispiel ist die Restrukturierung der Adler Modemärkte AG. Solche Verfahren sind besonders für mittelständische Unternehmen relevant, die eine geordnete Entschuldung ohne die negativen Folgen einer Insolvenz anstreben.

Was ist der Unterschied zu einem Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist ein formelles gerichtliches Verfahren zur Abwicklung oder Sanierung eines zahlungsunfähigen Unternehmens. In der Regel wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt. Ein StaRUGVerfahren ist ein außergerichtliches Restrukturierungsverfahren, das dem Unternehmen ermöglicht, weiterhin operativ tätig zu bleiben. Ein Restrukturierungsbeauftragter kann bestellt werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Hätten Sie ein Insolvenzverfahren als sinnvoller angesehen?

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) könnte sinnvoll sein, wenn eine umfassendere gerichtliche Kontrolle und ein gerichtlicher Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gewünscht sind. Dies könnte auch Vertrauen bei den Gläubigern und Aktionären schaffen. Mir persönlich ist das Eigenverwaltungsverfahren lieber und gegebenenfalls auch kostengünstiger, obwohl dies nach den gesetzlichen Vorgaben nicht sein sollte. Ich denke hier wurde das Verfahren gewählt, um möglicherweise das Wort „Eigenverwaltung“ zu vermeiden.

Es ist nun von „Enteignung“ der VartaAktionäre die Rede.

Eine „Enteignung“ der VartaAktionäre könnte zutreffen, wenn im Rahmen des Restrukturierungsplans erhebliche Kapitalmaßnahmen durchgeführt werden, wie zum Beispiel Kapitalherabsetzungen oder erhöhungen, die den Wert der bestehenden Aktien massiv verwässern oder gar entwerten. Dies ist jedoch rechtlich keine Enteignung im klassischen Sinne, sondern eine notwendige Maßnahme zur Sanierung des Unternehmens. Nachdem der Aktienkurs ja ohnehin massiv gefallen ist, sind die Aktionäre je bereits jetzt betroffen.

Was passiert mit dem verbundenen Stimmrecht?

Das Stimmrecht der Aktionäre könnte durch Maßnahmen wie Kapitalherabsetzungen und anschließende Kapitalerhöhungen stark verwässert werden. Dies hängt von den genauen Bestimmungen des Restrukturierungsplans ab. Aktionäre könnten ihre bisherigen Stimmrechte verlieren oder stark eingeschränkt sehen.

Haben sich auch Kommunen in großem Stil als VartaAktionäre engagiert?

Hierzu liegen keine spezifischen Informationen vor. Sollte dies der Fall sein, könnten Kommunen als institutionelle Anleger betroffen sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Interessen zu schützen. Die Kommunien sind ja durch Steuerausfälle oder auch mittelbar durch den Personalabbau betroffen.

Für Personen, die VartaAktien besitzen: Was ist jetzt zu tun?

Privatanleger sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und Informationen der Varta AG sowie der Medien einholen. Gegebenenfalls sollten sie rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu verstehen. Außerdem: überlegen, ob sie an Gläubigerversammlungen oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, um ihre Interessen zu vertreten.

Was passiert, wenn VartaAktionäre einfach nichts tun?

Sollten Aktionäre nichts unternehmen, werden die Maßnahmen des Restrukturierungsplans ohne ihre aktive Mitwirkung durchgeführt. Dies könnte zu einem erheblichen Wertverlust ihrer Aktien führen, ohne dass sie die Möglichkeit haben, Einfluss zu nehmen oder sich zu wehren.

Gibt es Möglichkeiten, sich gegen die Enteignung zu wehren?

Ja, Aktionäre können mittelbar im Rahmen der Hauptversammlung ihre Rechte waren.

Werden VartaAktien zu einem späteren Zeitpunkt wieder an der Börse gehandelt werden?

Dies hängt von der erfolgreichen Umsetzung des Restrukturierungsplans ab. Sollte die Restrukturierung gelingen, könnten die Aktien weiterhin oder wieder gehandelt werden. Andernfalls könnte eine Delistung erfolgen.

Erscheint Ihnen der Weg der Varta AG Erfolg versprechend?Der Erfolg des Weges hängt von mehreren Faktoren ab: Der Zustimmung und Unterstützung der Gläubiger, der Effektivität des Restrukturierungsplans sowie den markt und wirtschaftlichen Bedingungen.

Entsteht ein Imageschaden für das Unternehmen?

Die Reaktionen könnten gemischt sein. Während Gläubiger und Investoren eine erfolgreiche Restrukturierung begrüßen könnten, könnte es bei anderen Stakeholdern, insbesondere Aktionären, zu negativen Reaktionen und einem Imageschaden kommen. Langfristig könnte der Erfolg des Plans jedoch das Vertrauen wiederherstellen.

Was ist die Langfristperspektive des Unternehmens nach der Restrukturierung?

Das hängt davon ab, welche Maßnahmen Varta AG plant, um langfristig wieder profitabel zu werden und das Vertrauen der Investoren zurückzugewinnen. Dies umfasst strategische Geschäftsentscheidungen, Investitionen in neue Technologien oder Märkte und die Verbesserung der operativen Effizienz.

Insolvenz der FTI Touristik GmbH

Sehr geehrter Mandant,

ich verstehe, dass Sie Informationen zu den Möglichkeiten im Rahmen des Insolvenzverfahrens der FTI Gruppe benötigen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Insolvenz der FTI Touristik GmbH: Am 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, die Obergesellschaft der FTI Group, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt1. Dies betrifft alle bei FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen.
  2. Betroffene Marken und Leistungen:
    • Die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
    • Die Marke 5vorFlug in Deutschland
    • Die BigXtra Touristik GmbH
    • Mietfahrzeugs-Marken wie DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car
    • Nicht betroffen sind Leistungen, die bei Drittanbietern (wie TUI, Alltours, DERTOUR) über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH sowie sonnenklar.TV gebucht wurden
  3. Reisen, die bereits begonnen haben:
    • Wenn Sie sich bereits auf einer Pauschalreise befinden (Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug), sollten Sie sich an das Service-Team wenden, um individuelle Informationen zu erhalten2.

Bitte beachten Sie, dass die Situation sich weiterentwickeln kann. Ich empfehle Ihnen, die offiziellen Mitteilungen der FTI Group und die FAQs auf deren Website zu verfolgen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht

Erfolgreiche Lösung für Subway Insolvenz Rothenburg o.T.

Insolvenzverwalter Tobias Humpf erzielt erfolgreiche Lösung für Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber, alle Arbeitsplätze konnten gerettet werden

Tobias Humpf, Insolvenzverwalter der Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber, hat eine zufriedenstellende Lösung für das Unternehmen erreicht. Nach intensiven Verhandlungen konnte der Geschäftsbetrieb erfolgreich zum 1. April 2024 an einen neuen Eigentümer übertragen werden. Alle 16 Arbeitsplätze konnten dadurch gerettet werden. Der beauftragte Dienstleister für den M&A Prozess, die EKConsult Unternehmensberatung GmbH, hat mithilfe von Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf und seinem Team Wirtschaftsjurist L.L.M. Tobias Nagel und Rechtsanwältin Miriam Humpf einen finanzkräftigen Investor gefunden. Nachdem im Februar 2024 Insolvenzantrag gestellt wurde, und Rechtsanwalt Humpf und seinem Team ein Insolvenzgeldzeitraum von nur wenigen Wochen zur Verfügung stand, musste schnellstmöglich ein neuer Investor gefunden werden, um den Geschäftsbetrieb zu sanieren. Nach Gesprächen mit zahlreichen Interessenten hat sich der beauftragte Dienstleister mit Zustimmung des Insolvenzverwalters Herr Humpf für einen Investor entschieden, die RoMaS GbR. Der Käufer betreibt bereits die Subway Filialen in Kitzingen und Geiselwind und hat sein Portfolio nun um einen weiteren exponierten Standort erweitert.

„Die Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Gemeinschaft, und es war mein oberstes Ziel, eine Lösung zu finden, die nicht nur die Interessen der Gläubiger wahrt, sondern auch die Arbeitsplätze erhält und die Zukunft des Unternehmens sichert“, kommentierte Insolvenzverwalter Tobias Humpf. „Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Zusammenarbeit während dieses Prozesses.“

Die Filiale in Rothenburg ob der Tauber, ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und Besucher, wird unter neuer Führung weiterhin ihren Kunden hochwertige Produkte und erstklassigen Service bieten. Insolvenzverwalter Tobias Humpf und sein Team werden den reibungslosen Übergang unterstützen und stehen für Fragen zur Verfügung.

„Wir sind zuversichtlich, dass der neue Eigentümer die Tradition und den Charme der Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber bewahren wird“, sagte Tobias Humpf. „Die Übernahme stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Stabilität und Wachstum für das Unternehmen dar.“

Die Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB ist seit vielen Jahren auf die Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert. Es ist eine Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit fünf Standorten. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der Übertragung und Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Tobias Humpf ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in allen Branchen. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung aufgrund erfolgreicher Sanierung von Burger King und Nordseefilialen im Bereich der Systemgastronomie und Lebensmittelindustrie.

Insolvenzverfahren Heinzmann GmbH Steinheim am Albuch

Vorläufiger Insolvenzverwalter Tobias Humpf hat die Arbeit aufgenommen / Sanierungsexperte Tobias Humpf als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, gute Chancen auf Investorenlösung und Sanierung des Unternehmens, Sanierungsoptionen für den Werkzeugbau, Stanzteile zur Spannung und Schachzubehör werden geprüft.

Das Amtsgericht Aalen hat am 09.04.2024 das vorläufige Insolvenzverwahren über das Vermögen der Heinzmann Metallverarbeitungs GmbH in Steinheim angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Humpf der Anwaltskanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind einzustellen.

Die Heinzmann Metallverarbeitungs GmbH ist ein Spezialist für Werkzeugbau, Stanzteile zur Spannung und Schachzubehör. Diese fertigt nach Kundenvorgaben Prototypen, Vorrichtungen und Serienproduktion in bester Qualität. Das seit 1983 operierende Unternehmen hat seinen Sitz in Steinheim.

Für die Fortführung und Sanierung des Unternehmens sieht Rechtsanwalt Humpf gute Erfolgschancen. Die Gesellschaft betreibt attraktive Produkte und besitzt eine gute Reputation.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird Investorengespräche aufgreifen und einen strukturierten Investorenprozess aufsetzen. Das Team um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LL.M. wird hierbei zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs beitragen. Die Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB ist seit vielen Jahren auf die Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert. Es ist eine Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit fünf Standorten. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der Übertragung und Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Tobias Humpf ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in allen Branchen. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Metallbearbeitung