Landgericht Ellwangen schlägt Vergleich im Rechtsstreit um die Klärschlammverwertungs-gesellschaft (KSV) vor – Kommunen könnten Teil ihrer Einlagen zurückerhalten.
Vier Jahre nach der Insolvenz zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung im Streit um die KSV ab.
Das Landgericht Ellwangen hat in einem Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Kupferzell und 5 weiteren Gemeinden mit den Crailsheimer Stadtwerken einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach sollen die an der KSV beteiligten Kommunen die Hälfte ihrer Stammeinlagen zurückerstattet bekommen.
Die Frist zum Abschluss des Vergleichs endet am 31.03.2016. Bis dahin müssen die beteiligten Kommunen, der Insolvenzverwalter und die Stadtwerke Crailsheim eine Entscheidung treffen. Die ersten Gemeinderäte haben dem Vergleichsvorschlag bereits zugestimmt, die übrigen Gemeinden werden sich in den nächsten Tagen mit dem Thema befassen.
Der Vergleich würde einen Schlussstrich unter das 36 Mio. Euro teure Kapitel der KSV ziehen, mit dessen Annahme auch sämtliche eventuellen Ansprüche der Gemeinden gegen die Stadtwerke Crailsheim abgegolten wären. Sowohl für die beteiligten Gemeinden, die nun doch noch bereits verloren geglaubtes Geld zurückerhalten würden, als auch für die Stadtwerke Crailsheim, erscheint die Annahme des Vergleichs nach Ansicht von Rechtsanwalt Humpf, der mehrere Städte und Gemeinden in der Angelegenheit vertritt, durchaus lohnend.
Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner mbB in Aalen, spricht sich aber auch aus Gründen der kommunalen Zusammenarbeit für die Annahme des Vergleichs aus: „Zwar ist das ehrgeizige Gemeinschaftsprojekt der KSV letztlich wegen technischer Probleme fehlgeschlagen, dieser Fehlschlag soll aber zukünftiger kommunaler Zusammenarbeit nicht im Wege stehen. Eine einvernehmliche Lösung im Rahmen eines Vergleichs wäre hierfür ein wichtiges und zukunftsweisendes Zeichen.“